Betreff
1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Schönberg sowie 9. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/485/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/461/2013 ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für die Jahre 2014 bis 2016 vorgelegt worden. Die Beratung hierüber hatte sodann am 10.09.2013 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 12.09.2013 in der Gemeindevertretung stattgefunden. Dabei ist die betreffende Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Auch bestand grundsätzliches Einvernehmen, dass durch das Straßenreinigungsgebührenaufkommen ab 2014 75 % der Kosten der Straßenreinigung gedeckt werden sollen. Dies erfordert den Erlass des 1. Nachtrages zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Anlage 1 zu dieser Vorlage) sowie des 9. Nachtrages zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönberg (Anlage 3 zu dieser Vorlage). Unterschiedliche Auffassungen bestanden jedoch dahingehend, ob zugleich auch die sog. Eckgrundstücksvergünstigung entfallen soll; Es sei diesbezüglich auch auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/461/2013 Bezug genommen. Falls diese Eckgrundstücksvergünstigung ab 2014 nicht mehr gewährt werden soll, müsste § 8 Abs. 5 der Gebührensatzung entfallen. Der als Anlage 2 zu dieser Verwaltungsvorlage erstellte Satzungsentwurf berücksichtigt dies.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)        den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Schönberg gemäß Anlage 1 / Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen,

 

b)        den 9. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg gemäß Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen.