Betreff
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 B der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/475/2013
Aktenzeichen
III.2/VS B 54 b Schönberg
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung am 04.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 B für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem „Korshagener Redder“ (K50) im Süden, der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Norden und dem „Wiesenweg“ im Westen beschlossen. Als Planungsziel wird die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie die Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung angestrebt. Durch die Veränderungssperre soll die bauliche Entwicklung und auch die Gestaltung gesteuert werden. Um hier eine städtebaulich zum Gebiet passende Entwicklung sicherstellen zu können, sind verbindliche Regelungen für die Bebauung über einen Bebauungsplan zu schaffen.

 

Zur Sicherung der Planung in dem von der Aufstellung betroffenen Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 B wurde eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre erlassen. Im Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/IV/471/2013 verwiesen.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Veränderungssperre wird demnach in der Zeit vom 15.10.2011 (Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung) bis zum 14.10.2013 (Ablauf der 2-Jahresfrist) Geltung haben. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf sieht vor, die Veränderungssperre, sofern dies für erforderlich gehalten werden sollte, in Übereinstimmung mit § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern, um die Planung auch weiterhin abzusichern.

 

Es zeichnet sich im Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ab, dass der Planungsausschuss für das Plangebiet des Bebauungsplanes 54 B keine Erfordernisse für eine Verlängerung der Veränderungssperre sieht. Ein Beschluss durch die Gemeindevertretung ist hierzu nicht erforderlich, da die Satzung befristet ist und ausläuft.

 

Sofern sich im Verlauf der Diskussion dennoch der Bedarf geben sollte, die Veränderungssperre zu verlängern, ist ein entsprechender Satzungsänderung beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

¾    Entwurf der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 B für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem „Korshagener Redder“ (K50) im Süden, der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Norden und dem „Wiesenweg“ im Westen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 B für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem „Korshagener Redder“ (K50) im Süden, der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Norden und dem „Wiesenweg“ im Westen nicht zu verlängern.