Sachverhalt:
Nach dem Rücktritt des hauptamtlichen Bürgermeisters
beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Laboe, künftig wieder eine/n
ehrenamtliche/n Bürgermeister/in durch die Gemeindevertretung wählen zu lassen.
Hierzu bedarf es zunächst einer Änderung der
Hauptsatzung. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzungsänderung (Stichtag) besteht
dann kein Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters mehr. Seine nach § 57 e GO
gewählten Stellvertretenden sowie die Bürgervorsteherin und ihre
Stellvertretenden scheiden zu diesem Stichtag aus ihren Ämtern aus. Die Wahlen
der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/s und seiner Stellvertretenden muss vor
diesem Stichtag in einer Gemeindevertretungssitzung stattfinden.
Im Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung ist neben den
durch den Systemwechsel vorzunehmenden Änderungsnotwendigkeiten außerdem aus
Vereinheitlichungsgründen vorgesehen, amtliche Bekanntmachungen künftig wirksam
im Probsteier Herold vorzunehmen. Dieses Verfahren wird in den übrigen 19
Amtsgemeinden bereits so praktiziert. Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen
in den Aushangkästen bleibt hiervon selbstverständlich unberührt und wird auch
weiterhin erfolgen.
Neben der Hauptsatzung ist auch die
Entschädigungssatzung von dem beabsichtigten Systemwechsel berührt. Der
Änderungsentwurf sieht unverändert wieder die Regelung vor, die auch vorher zu
Zeiten der Ehrenamtlichkeit der Gemeinde Ostseebad Laboe galt.
In der Anlage erhalten Sie die Entwürfe für die
entsprechenden Änderungssatzungen. Als Datum für das Inkrafttreten ist jeweils
der 01.10.2013 vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Ostseebad Laboe vom 11.02.2008 |
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Satzung zur 2. Änderung der Gemeinde Ostseebad Laboe über
Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 19.12.2007 |