Betreff
Planungsstand Hafenumfeld/Rosengarten
Vorlage
LABOE/BV/697/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zur Förderung durch das Wirtschaftsministerium beantragte Maßnahme zur Attraktivierung des Hafenumfeldes wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.02.2012 beschlossen. Ein entsprechender Förderbescheid liegt vor. Maßgebliche Grundlage ist eine durch das Büro Siller aus Kiel entwickelte und beschlossene Entwurfsplanung für das Hafenumfeld. Diese ist auch in ihren wesentlichen Inhalten nicht mehr veränderbar, das sie Grundlage des Förderbescheides ist.

 

Die Entwurfsplanung basiert auf durchgeführte Workshops unter großer Bürgerbeteiligung und diversen Befassungen in den Gremien der Gemeinde. Außerdem fanden vielfache Abstimmungen mit den Fördergeldgebern statt, um eine Förderung in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten (2.358.795,50 € netto) zu erwirken.

Darin sind ca. 560.000,-- € förderfähige Kosten für wasserbauliche Maßnahmen insbesondere zur Erstellung der sog. „Wasserpromenade“. Die Maßnahmen werden gefördert im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von touristischer Infrastruktur und setzen eine Erlebnsiorientierung voraus.

 

Um überhaupt einen Förderantrag einreichen zu können, waren Planungsmittel notwendig, da das Land verlangt im Rahmen des Förderantrages eine Entwurfsplanung bis zur Leistungsphase III nach HOAI beizufügen. Diese „Vorkosten“ sind förderfähig. Neben den förderfähigen Kosten in Höhe von ca. 120.000,-- € netto wurden seit Beginn auch nicht förderfähige Kosten in Höhe von ca. 38.000,-- € netto ausgegeben (z.B. Verkehrskonzept, Workshops etc.). Die Gesamtmittel sind im Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe bereitgestellt. Entsprechende Kreditgenehmigungen der Kommunalaufsicht liegen vor. Mittel für zusätzliche Maßnahmen wie die Schaffung von Ersatzparkplätzen an der Hafenstraße sind in Höhe von 80.000,-- € im Haushalt der Gemeinde bereitgestellt. Diese sind jedoch nicht förderfähig.

 

Zuletzt hatte nach notwendiger und erfolgter Ausschreibung die Gemeindevertretung in einer ihrer letzten Sitzungen vor der Kommunalwahl beschlossen, die Ausführungsplanung für die Freiraumgestaltung sowie die wasserbaulichen Maßnahmen zu vergeben. Diese wiederrum ist Grundlage für die Ausschreibung der technischen Maßnahmen.

 

Da die Entwurfsplanung Bestandteil des Förderbescheides ist und eine Förderung ohnehin nur erfolgte, weil der sog. „Erlebniswert“ des Hafenumfeldes gesteigert wird, sind diese wesentlichen Bestandteile des beschlossenen Entwurfes ( z.B. insb. Spielelemente) einer Entscheidung nicht mehr zugänglich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gesamtmaßnahme hinsichtlich ihrer Förderung nicht gefährdet werden soll.

 

Insoweit ist noch zu entscheiden, welche Art der Pflasterung und der Möblierung der Freiflächen auszuwählen ist. Nach bisherigen Aussagen der Planungsbüros werden die bisher geplanten Mittel ausreichend sein. Inhaltlich wird hierzu insbesondere auf den vorliegenden Gestaltungskatalog verwiesen.

 

Ausführliche Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

Angemerkt werden muss ausdrücklich die zeitliche Komponente bei der Ausführung der Maßnahmen. Da die Fördermittel aus der EU-Förderperiode bis 2013 kommen ist der nach Abschluss der Maßnahme erforderliche Verwendungsnachweis bis spätestens Mai 2015 bei der prüfenden Stelle vorzulegen. Das bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen so rechtzeitig abgeschlossen, abgenommen und schlussgerechnet sein müssen, dass der Verwendungsnachweis noch gefertigt, vorgelegt und geprüft werden kann. Eine Verlängerung der Frist Mai 2015 ist wegen des Beginns der neuen EU-Förderperiode ab 2014 nicht möglich.

 

Unter Beachtung der Bauzeiten auch über zwei Winter, Vergabefristen, Ausschreibungsregularien etc. wird also ohne weiteres deutlich, dass ein Verzögern der Maßnahmen oder auch der notwendigen Entscheidungen unweigerlich am Ende dazu führen würde, dass Aufträge möglicherweise erteilt würden, aber eine Förderung nicht mehr erfolgt. Auch hierzu erfolgen ausführliche Erläuterungen in der Sitzung.