Betreff
Abgabenkalkulationen, Abwassergebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/460/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt Abwassergebühren, wobei sich die derzeitigen Abgabensätze nach dem 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein richten. Diese Nachtragssatzung hatte die Gemeindevertretung am 16.12.2010 beschlossen. Danach wird eine – nach dem Nenndurchfluss der Wasserzähler – gestaffelte Abwassergrundgebühr erhoben, die z.B. bei der Verwendung eines Wasserzählers mit einem Nenndurchfluss bis 2,5 Qn (m3/h) 112,92 EUR beträgt. Die Abwasserzusatzgebühr, die sich nach jener Abwassermenge bemisst, die jeweils in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt, beträgt zur Zeit 3,31 EUR je Kubikmeter Abwasser. Grundlage für den seinerzeitigen Satzungsbeschluss war eine Gebührenbedarfsberechnung, die die Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH (COMUNA) erstellt hatte. Dieser Gebührenkalkulation hatte die Gemeindevertretung ebenfalls in ihrer Sitzung vom 16.12.2010 zugestimmt.

 

Entsprechend der Kalkulationssystematik der COMUNA ist nunmehr die abgabenrechtliche Nachkalkulation für die Jahre 2011 und 2012, eine Nachkalkulation / Prognose für das Jahr 2013 sowie eine Gebührenvorausschau für 2014/15 erstellt worden. Die detaillierten Berechnungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Ergebnis bleibt danach festzustellen, dass in dem Zeitraum 2011 bis 2013

 

à      die Summe der laufenden Aufwendungen hinter den ursprünglichen Kalkulationsannahmen zurückblieb,

 

à      stattdessen die Abschreibungen – angesichts neu geschaffener bzw. erworbener Sachanlagen – über den Ansätzen der Gebührenbedarfsermittlung lagen,

 

à      im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 die tatsächlich abrechenbare Abwassermenge und auch die Zahl der Grundgebühreneinheiten relativ genau den Ansätzen der Gebührenbedarfsberechnung entsprach und dementsprechend auch das Gebührenaufkommen nahezu exakt in Höhe des vorausberechneten Gebührenbedarfs realisiert werden konnte (vgl. Seite 7 der beigefügten Anlage),

 

à      die in der vorangegangenen Kalkulationsperiode entstandene Unterdeckung – wie von der COMUNA berechnet – in den Jahren 2011 und 2012 planmäßig ausgeglichen wurde und nachfolgend dann eine Gebührenausgleichsrückstellung gebildet werden konnte; Die Mittel dieser Rückstellung stehen jetzt insbesondere zur Abdeckung des künftigen Mehraufwandes zur Verfügung, der durch anstehende Maßnahmen aufgrund der sog. SüVO, durch die Unterhaltung des Kanalnetzes sowie durch zusätzlichen Zinsaufwand z.B. aus der Faulturm-Erneuerung zu erwarten ist; Die Bildung der Gebührenausgleichsrückstellung ermöglicht es, die Abwassergebührensätze auch 2014 (und ggf. auch noch 2015) in unveränderter Höhe bestehen zu lassen, so dass diese Abgabensätze dann über einen Zeitraum von insgesamt 4 bis 5 Jahren konstant geblieben wären.

 

Die Vorausschau auf den Gebührenbedarf für das Jahr 2014 (Seite 8 – 10 der beigefügten Berechnungen) dokumentiert, dass zwar die laufenden Aufwendungen für die Schmutzwasserbeseitigung und auch die kalkulatorischen Abschreibungen gegenüber den 3 Vorjahren ansteigen dürften – allerdings in einem Maße, der sich durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung (in Höhe von annährend 22.200,-- EUR) ausgleichen ließe. Vor diesem Hintergrund könnten die Abwassergebühren in Schönberg auch 2014 weiterhin nach Maßgabe jener Abgabensätze erhoben werden, die auch schon für die Jahre 2011 bis 2013 galten. Sofern sich keine gravierenden Veränderungen (insbesondere im Bereich des betriebsnotwendigen Aufwandes bzw. bei der abrechenbaren Abwassermenge) ergeben sollten, könnte diese Aussage dann ggf. auch noch für das Jahr 2015 zutreffen.


Anlagenverzeichnis:

 

Nachkalkulation für Jahre 2011 und 2012, Nachkalkulation / Prognose für das Jahr 2013 sowie Gebührenvorausschau für das Jahr 2014


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)        der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/460/2013 vorgelegten Nachkalkulation für Jahre 2011 und 2012, der Nachkalkulation / Prognose für das Jahr 2013 sowie der Gebührenvorausschau für das Jahr 2014 zuzustimmen,

 

b)        zu beschließen, die Abwassergebühren auch im Jahr 2014 und – falls sich zwischenzeitlich keine wesentlichen Veränderungen bei den betriebsbedingten Aufwendungen und Erträgen ergeben sollten – auch noch im Jahr 2015 nach Maßgabe jener Abgabensätze zu erheben, die durch den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein festgesetzt worden sind.