Sachverhalt:
Die Gemeinde Fahren betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 48,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 2,40 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 erstellt worden und
berücksichtigt die letzten Jahresrechnungsergebnisse.
Im Jahr 2013 stehen umfangreiche
Investitionen im Leitungsnetz an. Ein Teil dieser Investitionen (etwa 25.000 €)
sind reine Unterhaltungsaufwendungen, die über die vorhandene
Gebührenausgleichsrücklage finanziert werden. Diese Aufwendungen beeinflussen
die künftige Gebührenhöhe nicht. Der Restbetrag von etwa 50.000 € findet in der
Anlagenbuchhaltung entsprechende Berücksichtigung. Dadurch erhöhen sich die kalkulatorischen
Kosten.
Deutlich negativ wird die neue
Gebührenkalkulation beeinflusst durch weiter absinkende Verbrauchswerte. Der
aktuelle Verbrauch beträgt nur noch 5.350 m³ (2009 = 6.746 m³; 2010 = 6.201 m³;
2011 = 5.978 m³). Unter diesen Vorzeichen ist eine Gebührenerhöhung
unausweichlich.
Die beigefügte Gebührenkalkulation schlägt
die unveränderte Festsetzung der künftigen Grundgebühr auf jährlich 48,00 € pro
Wasserzähler vor.
Die Verbrauchsgebühr wäre demnach von derzeit
2,40 €/m³ auf 2,76 €/m³ zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf
Empfehlung des Finanzausschusses die beiliegende Kalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 mit einer Grundgebühr von 48,00
€/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 2,76 €/m³.
Der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Fahren vom 01.01.2008 wird zugestimmt.