Betreff
Genehmigung einer im Haushaltsjahr 2012 entstandenen überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
LABOE/BV/674/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/671/2013 ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2012 – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.

 

Die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste, auf die Bezug genommen wird, weist für das Haushaltsjahr 2012 über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 98.059,54 EUR aus (= 1,52 % des Haushaltsvolumens). Davon entfallen 88.102,17 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 9.957,37 EUR auf den Vermögenshaushalt. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Abzustellen ist hierbei auf die Höhe der jeweils im Einzelfall entstandenen Ausgabe.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2012 letztlich nur noch zwei genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgaben, und zwar i.H.v. 39.300,11 EUR bei HHST 4601.71710 (Zuschuss an den Kindergarten des DRK) sowie i.H.v. 6.530,95 EUR bei HHST 4601.67200 (Kostenerstattung nach dem Kindertagesstättengesetz). Die übrigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben, die bei insgesamt 25 weiteren Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, überstiegen im Einzelfall jeweils nicht die Wertgrenze von 5.500,-- EUR.

 

Hinsichtlich des Zuschusses an den Kindergarten des DRK hatte die Gemeindevertretung nun bereits am 27.02.2012 – anlässlich der Beschlussfassung zum Haushalt des Kindergartens – ihre Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Ausgabe erteilt (vgl. TOP 17.1). Insoweit steht jetzt lediglich noch die Genehmigung der Überschreitung bei der Haushaltsstelle 4601.67200 an (Kostenausgleich nach § 25 a des Kindertagesstättengesetzes für Laboer Kinder, die einen auswärtigen Kindergarten besuchen).

 

Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2012 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe des Haushaltsjahres 2012 bei HHST 4601.67200 in Höhe von 6.530,95 EUR zu genehmigen.