Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/091/2013
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 11 fanden in den Zeiträumen 08.02.2012 bis 09.03.2012, 05.11.2012 bis 19.11.2012 und 11.03.2013 bis 25.03.2013 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen wurden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst. Weitere Erläuterungen dazu erfolgen während der Sitzung.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 zu fassen.

 

Die Abwägung wird als Gesamtabwägung beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen).

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

b)      Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

3.      Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.