Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/446/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/443/2013 ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9/10 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2012 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2012 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 128.240,43 EUR (= 1,36 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 120.474,87 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 7.765,56 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 2.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2012 noch folgende genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:

 

HHST

 

Bezeichnung

Betrag

Erläuterung

0200.43410

Sanierungsgeld an die VBL

3.726,47 EUR

Endabrechnung für das Jahr 2011

 

0200.64000

Versicherungen / Schadenfälle

2.967,28 EUR

durch Nachzahlung einer Versicherungsprämie für einen zurückliegenden Zeitraum an eine Kommunalversicherung;

 

0200.67220

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei

33.150,07 EUR

Neuberechnung der Verwaltungskostenbeiträge auf Amtsebene (Mehraufwand allerdings gedeckt durch Einsparung bei der Amtsumlage für Personalkosten = ./. 37.059,-- EUR bei HHST 9000.83210)

 

1300.55000

Haltung der Fahrzeuge (Feuerwehr)

11.951,63 EUR

unvorhergesehene Reparatur- (und Ausrüstungs-)arbeiten an mehreren Einsatzfahrzeugen

 

1300.56000

Unterhaltung Uniformen/

Schutzkleidung (Feuerwehr)

2.924,09 EUR

erforderliche Erneuerung bzw. Erstbeschaffung von Einsatz-schutzkleidung/-zubehör (incl. Jugendwehr)

 

4601.71200

Zuweisung an den Schulverband Probstei

10.149,74 EUR

insbesondere waren – im Vergleich zu 2011 – höhere Bewirtschaftungskosten (anteilige Strom- und Heizkosten für das Kinder- und Jugendhaus) bei der Abrechnung zwischen Schulverband und Gemeinde zu berücksichtigen;

 

6300.54010

Bewirtschaftung Ampelanlagen

3.887,28 EUR

Störungsbeseitigung, Ersatzteil-bedarf und Stromkosten-abrechnung für 2011;

 

6700.54000

Bewirtschaftungskosten

(Straßenbeleuchtung)

17.070,27 EUR

im Wesentlichen durch Abrechnung der Stromkosten für das Jahr 2011 (Nachzahlungen i.H.v. insgesamt 8.568,08 EUR) und entsprechend höhere Abschlagszahlungen für 2012;

 

7900.71500

Verlustzuweisung an den Tourist-Service

29.357,97 EUR

höhere Abschlagszahlungen auf die Verlustzuweisung 2012, da vor allem durch Sonderabschreibungen bei der Seebrücke und Mehraufwendungen durch massiven Treibselanfall ein erhöhter Jahresverlust zu erwarten war (nach dem vorläufigen Jahresabschluss lag der Jahresverlust 2012 dann aber nur um 19.596,73 EUR über dem Planansatz);

 

1300.93500

Erwerb beweglichen Vermögens (Feuerwehr)

7.765,56 EUR

im Rahmen der Beschaffung digitaler Meldeempfänger (die durch den Kreis Plön mit 7.626,60 EUR gefördert wurden; siehe Mehreinnahme bei HHST 1300.36200)

 

 

SUMME :

 

122.950,36 EUR

 

 

Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2012 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 mit einem Gesamtbetrag von 122.950,36 EUR zu genehmigen.