Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/443/2013 ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9/10 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2012 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2012 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 128.240,43 EUR (= 1,36 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 120.474,87 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 7.765,56 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 2.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2012 noch folgende genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:
HHST |
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
0200.43410 |
Sanierungsgeld an die VBL |
3.726,47 EUR |
Endabrechnung
für das Jahr 2011 |
0200.64000 |
Versicherungen /
Schadenfälle |
2.967,28 EUR |
durch
Nachzahlung einer Versicherungsprämie für einen zurückliegenden Zeitraum an
eine Kommunalversicherung; |
0200.67220 |
Verwaltungskostenbeitrag an
Amt Probstei |
33.150,07 EUR |
Neuberechnung
der Verwaltungskostenbeiträge auf Amtsebene (Mehraufwand allerdings gedeckt
durch Einsparung bei der Amtsumlage für Personalkosten = ./. 37.059,-- EUR
bei HHST 9000.83210) |
1300.55000 |
Haltung der Fahrzeuge
(Feuerwehr) |
11.951,63 EUR |
unvorhergesehene
Reparatur- (und Ausrüstungs-)arbeiten an mehreren Einsatzfahrzeugen |
1300.56000 |
Unterhaltung Uniformen/ Schutzkleidung (Feuerwehr) |
2.924,09 EUR |
erforderliche
Erneuerung bzw. Erstbeschaffung von Einsatz-schutzkleidung/-zubehör (incl.
Jugendwehr) |
4601.71200 |
Zuweisung an den
Schulverband Probstei |
10.149,74 EUR |
insbesondere
waren – im Vergleich zu 2011 – höhere Bewirtschaftungskosten (anteilige
Strom- und Heizkosten für das Kinder- und Jugendhaus) bei der Abrechnung
zwischen Schulverband und Gemeinde zu berücksichtigen; |
6300.54010 |
Bewirtschaftung
Ampelanlagen |
3.887,28 EUR |
Störungsbeseitigung,
Ersatzteil-bedarf und Stromkosten-abrechnung für 2011; |
6700.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Straßenbeleuchtung) |
17.070,27 EUR |
im
Wesentlichen durch Abrechnung der Stromkosten für das Jahr 2011
(Nachzahlungen i.H.v. insgesamt 8.568,08 EUR) und entsprechend höhere
Abschlagszahlungen für 2012; |
7900.71500 |
Verlustzuweisung an den
Tourist-Service |
29.357,97 EUR |
höhere
Abschlagszahlungen auf die Verlustzuweisung 2012, da vor allem durch
Sonderabschreibungen bei der Seebrücke und
Mehraufwendungen durch massiven
Treibselanfall ein erhöhter Jahresverlust zu erwarten war (nach dem
vorläufigen Jahresabschluss lag der Jahresverlust 2012 dann aber nur um
19.596,73 EUR über dem Planansatz); |
1300.93500 |
Erwerb beweglichen
Vermögens (Feuerwehr) |
7.765,56 EUR |
im
Rahmen der Beschaffung digitaler Meldeempfänger (die durch den Kreis Plön mit
7.626,60 EUR gefördert wurden; siehe Mehreinnahme bei HHST 1300.36200) |
|
SUMME
: |
122.950,36 EUR |
|
Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2012 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 mit einem Gesamtbetrag von 122.950,36 EUR zu genehmigen.