Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
PASSA/BV/034/2012
Aktenzeichen
III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2011 beschlossen, die Inanspruchnahme von Kindertagespflege durch Passader Kinder mit 1,30 € pro Betreuungsstunde zunächst befristet bis zum 31.12.2012 zu fördern.

 

Wenn diese Förderung fortgesetzt werden soll, ist hierüber eine rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien und die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Passade erforderlich.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern insbesondere für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Diese Altersgruppe erlangt zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Die Bedarfsplanung des Kreises Plön für die Versorgung von Kindern unter 3 Jahren geht für den Planungsraum Probsteierhagen, zudem auch Passade gehört, sowohl von der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten unter Einrechnung der Umwandlung von Regel- in altersgemischte Gruppen im DRK-Kindergarten Probsteierhagen als auch von der Inanspruchnahme von Kindertagespflege aus, um die geforderte Mindestversorgung von 35 % der Kinder dieser Altersgruppe zu erreichen.

 

Zur Zeit fallen für Kinder aus Passade ca. 770,00 Kindertagespflegestunden pro Jahr an, dies verursacht einen Förderaufwand von rund 1.000 € pro Jahr.

 

Damit die Verwaltung auf eingehende Anträge zeitnah reagieren kann, ist eine grundsätzliche Beschlussfassung über die Fortführung der Bezuschussung erforderlich. Außerdem wird empfohlen, im Haushalt 2013 der Gemeinde Passade einen Betrag von 1.000,00 € bereit zu stellen.

 

Die Förderung von Kindertagespflege ist im Vergleich mit den Kostenanteilen, die Passade als Wohnortgemeinde als Beteiligung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen z.B. in Schönberg zahlen müsste, durchaus wirtschaftlich. Der Beitrag an eine Kindertagesstätte für eine wöchentliche Nutzung von 30 Std beträgt monatlich durchschnittlich gerundet 253,00  €, der Zuschuss zur Kindertagespflege für den gleichen Betreuungsumfang würde mit 167,70 € monatlich anzusetzen sein (30 WStd. x 4,3 Wochen x 1,30 €).


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter bereit zu stellen und im Haushalt des Jahres 2013 1.000,00 € für diesen Zweck zu etatisieren..