Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stoltenberg vom 04.12.2006
Vorlage
STOLT/BV/035/2012
Aktenzeichen
II.930.10.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der bisherige Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2012.

 

Das Steuerberatungsbüro Nack hat eine neue Gebührenkalkulation erstellt. Diese ist dieser Vorlage beigefügt.

Bislang wurden die Abschreibungen sowohl für die Kläranlage in Schlesen als auch für das Leitungsnetz in der Gemeinde Stoltenberg auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berechnet.

Nach Beschluss der Gemeinde Schlesen werden die Abschreibungen des Klärwerkes jetzt rückwirkend ab 2010 auf der Basis der historischen Anschaffungskosten berechnet.

 

Unter Berücksichtigung der Abschreibungen des Klärwerkes nach Anschaffungskosten und der Abschreibungen des Leitungsnetzes auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte muss die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2013 bei unveränderter Grundgebühr von 60 €/Jahr von bisher 1,92 €/m³ auf 3,01 €/m³ erhöht werden.

 

Alternativ bietet sich an die Abschreibungen des Leitungsnetzes ebenfalls auf Basis der historischen Anschaffungskosten zu berechnen. In diesem Fall muss die Schmutzwassergebühr auf 2,41 €/m³ erhöht werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenkalkulation für 2013 und 2014 des Steuerbüros Nack

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte 4. Änderungssatzung zu beschließen. Ebenfalls wird die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 mit einer Grundgebühr von 60 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 2,41 € /m³ beschlossen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte 4. Änderungssatzung. Ebenfalls wird die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 mit einer Grundgebühr von 60 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 2,41 € /m³ beschlossen.