Sachverhalt:
Die Gemeinde Probsteierhagen betreibt die
Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des §
11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die
Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei
ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und
Kostendeckungsgebot zu beachten.
Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2011 und 2012 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2012.
Es stehen umfangreiche Sanierungsaufwendungen
der Regenwasserleitungen an. Der Gesamtinvestitionsbedarf beträgt nach
derzeitigen Erkenntnissen etwa 700.000 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich im
Jahr 2013 kassenwirksam. Die sich aus dieser Investitionsmaßnahme ergebenden
kalkulatorischen Kosten finden somit ab 2014 Berücksichtigung in der
Anlagenbuchhaltung. Neben den deutlich ansteigenden Abschreibungen und
kalkulatorischen Zinsen erhöht sich auch der Anteil der Straßenentwässerung um
voraussichtlich rund 17.800 €. Dieser Betrag ist aus dem allgemeinen Haushalt
zu erwirtschaften.
Positiv für die Gebührenkalkulation wirkt
sich aus, dass die Gemeinde Prasdorf einen Teil des Hagener Weges über die
Leitungen der Gem. Probsteierhagen entwässert und dafür eine entsprechende
Einleitungsgebühr bezahlt. Dadurch erhöht sich die Summe der Leistungseinheiten
um etwa 7.600 m².
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014, die unter Berücksichtigung der
Jahresrechnungsergebnisse 2010 und 2011 erstellt worden ist, zeigt, dass eine
Gebührenanpassung ab 01.01.2013 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie
vor eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr erhoben.
Im nächsten Kalkulationszeitraum (2015-2016)
finden die o.g. Investitionen aber vollständig Berücksichtigung, so dass dann
eine Gebührenerhöhung wahrscheinlich ist.
Es wird daher vorgeschlagen, die
Niederschlagswassergebühr unverändert mit 0,45 €/m² für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 zu beschliessen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter
gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.