Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2013-2014
Vorlage
PROBS/BV/081/2012
Aktenzeichen
II.700.01.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                       

Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2011 und 2012 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2012.

 

Es stehen umfangreiche Sanierungsaufwendungen der Regenwasserleitungen an. Der Gesamtinvestitionsbedarf beträgt nach derzeitigen Erkenntnissen etwa 700.000 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich im Jahr 2013 kassenwirksam. Die sich aus dieser Investitionsmaßnahme ergebenden kalkulatorischen Kosten finden somit ab 2014 Berücksichtigung in der Anlagenbuchhaltung. Neben den deutlich ansteigenden Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erhöht sich auch der Anteil der Straßenentwässerung um voraussichtlich rund 17.800 €. Dieser Betrag ist aus dem allgemeinen Haushalt zu erwirtschaften.

 

Positiv für die Gebührenkalkulation wirkt sich aus, dass die Gemeinde Prasdorf einen Teil des Hagener Weges über die Leitungen der Gem. Probsteierhagen entwässert und dafür eine entsprechende Einleitungsgebühr bezahlt. Dadurch erhöht sich die Summe der Leistungseinheiten um etwa 7.600 m².

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2010 und 2011 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2013 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr erhoben.

 

Im nächsten Kalkulationszeitraum (2015-2016) finden die o.g. Investitionen aber vollständig Berücksichtigung, so dass dann eine Gebührenerhöhung wahrscheinlich ist.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr unverändert mit 0,45 €/m² für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 zu beschliessen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2013 – 31.12.2014 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.