Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012
Vorlage
STOLT/BV/031/2012
Aktenzeichen
II.910.02.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von jeweils 397.200 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 74.100 €.

 

Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Für die Umstellung auf Digitalfunk der Feuerwehr sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.500 € vorgesehen. Kassenwirksam werden diese Ausgaben voraussichtlich im Jahr 2015.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ändern sich nicht.

 

Neu eingefügt in die Haushaltssatzung wird ein § 3. Die Ausgaben eines Unterabschnittes, die sachlich eng zusammengehören, werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit reduzieren sich die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

 

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 sowie das Investitionsprogramm entsprechend des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.