Betreff
Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband Selenter See
Vorlage
LABOE/BV/611/2012
Aktenzeichen
II.1.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft im Gewässerunterhaltungsverband Selenter See auf der Grundlage ihrer Satzung vom 14.12.2006. Nach § 3 der Satzung gelten die Unterhaltungsverpflichteten im Sinne des § 40 Absatz 1 des Landeswassergesetzes als Benutzer (Abgabenschuldner) ; Dies sind

 

a)        die Eigentümer der Gewässer,

 

b)        die Anlieger,

 

c)        die Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die aus der Gewässerunterhaltung Vorteile haben (oder die Unterhaltung erschweren) sowie

 

d)        die anderen Eigentümer von Grundstücken im Einzugsgebiet der Hagener Au.

 

Höhe und Bemessung der Gewässerunterhaltungsgebühr ergeben sich aus § 4 der Satzung. Danach wird der von der Gemeinde Ostseebad Laboe an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag

 

1.        für die Gewässerunterhaltung entsprechend des prozentualen Flächenanteils der betroffenen Grundstücke,

 

2.        für Rohrleitungen (die als Anlagen ohne Gewässereigenschaft eingestuft sind) nach der jeweiligen Länge der über die betroffenen Grundstücke verlaufenden Leitung

 

auf die Abgabenschuldner umgelegt.

 

Der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag hat sich nun gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, so dass die Gewässerunterhaltungsgebühr neu zu kalkulieren war und auf der Basis des Kalkulationsergebnisses über die Neufestsetzung des Gebührensatzes zu entscheiden wäre (sofern eine Unterdeckung im betreffenden Unterabschnitt des Gemeindehaushaltes vermieden werden soll).

 

Die insoweit erforderlich werdende Satzungsänderung sollte zum Anlass genommen werden, um zugleich auch § 4 der maßgeblichen Gebührensatzung neu zu fassen; Die im beigefügten Satzungsentwurf vorgeschlagene Neuformulierung dient in erster Linie der Klarstellung und Transparenz.

 

So wird in der Satzung bisher nur der vom Gewässerunterhaltungsverband Selenter See festgesetzte Beitrag je Beitragseinheit bzw. die Höhe des Zuschlages je laufendem Meter Rohrleitung beziffert. Stattdessen sollte nunmehr der sich daraus ergebende Gewässerunterhaltungsgebührensatz ausgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die Grundlagen, nach denen die anzusetzenden Gebühreneinheiten letztlich zu berechnen sind, in der gemeindlichen Gebührensatzung auch konkret definiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb erforderlich, um z.B. anhand der satzungsgemäßen Vorgaben die Summe der Gebühreneinheiten darlegen und dementsprechend die Gebührenkalkulation transparenter gestalten zu können.

 

Zugleich ergibt sich hierdurch die Möglichkeit, die von den Einzelnen zu entrichtende Gewässerunterhaltungsgebühr am Jahresanfang verbunden mit dem Bescheid über andere kommunale Abgaben zu veranlagen. Dies würde es im Übrigen auch ermöglichen, die Gewässerunterhaltungsgebühr künftig in Vierteljahresbeträgen fällig werden zu lassen (während nach der zur Zeit geltenden Satzung die für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichtende Gebühr 1 Monat nach Zustellung des Abgabenbescheides in einer Summe fällig wird).

 

Die Neukalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

I.                     

1.      Der umzulegende Beitrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Selenter See für die Gewässerunterhaltung beläuft sich auf 1.969,-- EUR.

 

2.      Nach § 4 Absatz 2 des beigefügten Satzungsentwurfes beträgt die Anzahl der festzusetzenden Gebühreneinheiten

 

a)    bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, bei sonstigen unbebauten und unbefestigten Grundstücken (einschließlich der Seen und Gewässer) sowie bei bebauten und befestigten Grundstücken 1,0 Gebühreneinheiten je 1000 Quadratmeter Grundstücksgröße,

 

b)   bei Straßen, Wegen, Plätzen und Eisenbahnanlagen 2,0 Gebühreneinheiten je 1000 Quadratmeter Grundstücksgröße,

 

wobei bei der Berechnung der zugrunde zu legenden Grundstücksgrößen jeweils Teilflächen bis 499 Quadratmeter auf volle 1000 Quadratmeter abzurunden und Teilflächen ab 500 Quadratmeter auf volle 1000 Quadratmeter aufzurunden sind.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass – abgesehen von unvermeidlichen Rundungsdifferenzen – der jeweilige prozentuale Flächenanteil der betroffenen Grundstücke maßgeblich ist für die Bemessung der zu entrichtenden Gewässerunterhaltungsgebühr.

 

Auf der Basis der vorstehend erläuterten Regelungen beträgt die Gesamtzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten 2333 GE .

 

3.      Daraus ergibt sich eine kostendeckende Gebühr für die Gewässerunterhaltung in Höhe von 0,84 EUR je Gebühreneinheit (1.969,-- EUR  :  2333 Gebühreneinheiten).

 

Für ein beispielhaftes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück in einer Größe von 12 ha würde sich bei Festsetzung des vorstehend errechneten Gebührensatzes eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 23,24 EUR/Jahr ergeben.

 

II.

1.      Zusätzlich zu den unter Ziff. I errechneten Gebühreneinheiten sind in den Fällen, in denen über ein Grundstück eine Rohrleitung verläuft, die vom Gewässerunterhaltungsverband Selenter See als Anlage ohne Gewässereigenschaft eingestuft ist, gesonderte Gebühreneinheiten bei der Bemessung der Gewässerunterhaltungsgebühr zugrunde zu legen. Die Anzahl der in diesen Fällen festzusetzenden Gebühreneinheiten beträgt 1,0 Gebühreneinheiten je laufendem Meter der Rohrleitung. Im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Laboe ist die relevante Rohrleitungsgesamtlänge im Einzugsgebiet der Hagener Au mit 660 Metern zu beziffern, so dass dementsprechend auch die Gesamtzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten 660 GE beträgt.

 

2.      Der umzulegende Beitrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Selenter See für die Rohrleitungen beläuft sich auf 528,-- EUR.

 

3.      Daraus ergibt sich eine kostendeckende Gebühr für die Rohrleitungen in Höhe von 0,80 EUR je Gebühreneinheit ( 528,-- EUR  :  660 Gebühreneinheiten ).

 

Für ein beispielhaftes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück, über das eine gebührenrelevante Rohrleitung in einer Länge von 200 m verläuft, würde sich mithin bei Festsetzung des vorstehend errechneten Gebührensatzes neben dem unter Ziff. I errechneten Betrag eine zusätzliche Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 40,-- EUR/Jahr ergeben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 14.12.2006 über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband Selenter See

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 17.10.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 14.12.2006 über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband Selenter See gemäß Entwurf (Anlage).