Sachverhalt:
Die Gemeinde Prasdorf erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 18.12.2001. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 4 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebührengrundbeträgen ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebührengrundbeträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebührengrundbetrag ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde Prasdorf an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträgen.
Zur Klarstellung sollte in dem § 4 Absatz 2 und 3 der Satzung zunächst eine redaktionelle Änderung dahingehend vorgenommen werden, dass das Wort „Gebührengrundbeträge“ jeweils durch das Wort „Gebühreneinheiten“ ersetzt wird.
Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebührengrundbetrag – neu Gebühreneinheit - beträgt derzeit 1,52 EUR jährlich.
Im Jahr 2012 hat sich der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil gemindert. Dagegen hat sich der Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See ab 2012 stark erhöht. Zudem sind die in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 entstandenen Unterdeckungen und die im Haushaltsjahr 2009 entstandene Überdeckung sind in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:
Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au 1.124,44 EUR
- Ohne Anteil für den Binnenhochwasserschutz -
Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See 3.148,10 EUR
Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung 142,37 EUR
Zwischensumme : 4.414,91 EUR
Gebührenüberschuss
2009, ein Drittel von 8,50 EUR
- 2,83 EUR
Gebührenunterschuss
2010, ein Drittel vom 243,14 EUR 81,05 EUR
Gebührenunterschuss
2011, ein Drittel von 333,32 EUR 111,11 EUR
Zwischensumme: 4.604,24 EUR
Summe aller Gebühreneinheiten : 2.484 GE
Gebührenhöhe je Gebühreneinheit : 1,85 EUR/GE
Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,33 EUR von bisher 1,52 EUR auf dann 1,85 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5.000 qm, bei denen satzungsgemäß 4,0 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 1,32 EUR/Jahr ergeben.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.12.2001 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Prasdorf
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die
Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 05.10.2012
vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde
Prasdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen
zu.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Prasdorf gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 1,85 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.