Betreff
Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung zur Satzung vom 06.12.2001 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/063/2012
Aktenzeichen
II. 1.5.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 06.12.2001, zuletzt geändert durch die Satzung vom 22.11.2011. Die von der Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 4 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß aus den von der Gemeinde Köhn jeweils im Vorjahr an die Gewässerunterhaltungsverbände „Schönberger Au“ und „Selenter See“ zu entrichtenden Verbandsbeiträge unter Einbeziehung der Verwaltungskostenbeiträge. Einer Verminderung oder Erhöhung der Verbandsbeiträge wird durch Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 2,24 EUR jährlich.

 

Im Jahr 2012 hat sich der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag stark erhöht, so dass der Unterabschnitt „Gewässerunterhaltung“ im gemeindlichen Haushalt eine Unterdeckung aufweisen wird. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See:             16.761,05 EUR

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au

im Vorjahr (ohne Beitragsanteil für den Binnenhochwasserschutz) :              94,50 EUR

Verwaltungskosten, lt. aktueller Berechnung                                                           313,20 EUR

Zwischensumme :                                                                                             17.168,75 EUR

 

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                     6.360,00   GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                        2,70 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,46 EUR von bisher 2,24 EUR auf dann 2,70 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5000 qm, bei denen satzungsgemäß 4 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 1,84 EUR/Jahr ergeben. Für den gemeindlichen Haushalt ließe sich im Falle einer Gebührenanpassung eine Mehreinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 2.925,60 EUR/Jahr erzielen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung vom 06.12.2001 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 31.08.2012 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Köhn mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Köhn gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 2,70 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.