Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Ostseebad Laboe hat in ihrer Sitzung am 12.06.2012 mehrheitlich beschlossen, die Stelle einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters einzurichten und die hierfür erforderlichen Mittel für den Haushalt des kommenden Jahres zur Verfügung zu stellen.
Der Werkausschuss und der Finanz- und Wirtschaftsausschuss haben die
erforderlichen Detailregelungen bereits vorberaten und entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse gefasst. Im Ergebnis wird der Gemeindevertretung
empfohlen, die Werkleiterfunktion auf die neue Bürgermeisterin oder den neuen
Bürgermeister zu übertragen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat darüber
hinaus Empfehlungen für eine künftige Hauptsatzungs- und
Entschädigungssatzungsregelung abgegeben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens
wurde zum 01.03.2013 empfohlen. Außerdem wurde der Text der
Stellenausschreibung beraten und der Zeitrahmen der Stellenausschreibung mit 2
Monaten empfohlen. Entsprechende Entwürfe füge ich dieser Vorlage bei. Die
Veröffentlichung soll in folgenden Medien erfolgen: Probsteier Herold, Kieler
Nachrichten (Hauptteil Stellenmarkt), Amtsblatt für Schleswig-Holstein,
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung und Internet.
Dies alles
vorausgeschickt muss ich allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass -wie
uns erst gestern bekannt wurde- sich der Landtag bereits am heutigen Tag (
23.08.2012) in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der
Gemeindeordnung (Drucksache 18/90) befasst, der, wenn er so wie vorgelegt
verabschiedet wird, im Ergebnis zu einer Änderung des Wahlverfahrens führt. Der
künftige hauptamtliche Bürgermeister/die künftige hauptamtliche Bürgermeisterin
würde dann nicht mehr durch die Gemeindevertretung, sondern durch die
Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt. Eine Übergangsfrist für bereits
angeschobene Verfahren ist nicht vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass das
Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt.
Nach der Geschäftsordnung des Landtages sind für einen Gesetzentwurf 2
Lesungen erforderlich, eine dritte Lesung nur nach ausdrücklichem Beschluss des
Landtages. Nach dem Sitzungskalender des Landtages sind weitere Sitzungstermine
am 26. - 28. September und am 14. - 16. November terminiert. Es kann daher zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass das Gesetz bereits
nach 2. Lesung im Oktober verkündet wird.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Stellenausschreibung nicht
auf den Weg zu bringen, sondern das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
Sollte das Gesetz greifen, was nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand sehr wahrscheinlich
ist, bewegt man sich in den Vorschriften für eine Direktwahl. Der Wahltag und
der Tag für eine ggf. erforderliche Stichwahl wären durch den
Gemeindewahlausschuss festzulegen und es greifen insgesamt die Regelungen und
Fristen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes. Besonders ist hierbei auch zu
beachten, dass bei einer Direktwahl eine Stellenausschreibung nicht mehr
vorzunehmen ist, da das Vorschlagsrecht nach der jüngsten Änderung des
Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von den Fraktionen auf die politischen Parteien
verlagert wurde und damit die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber
ausschließlich in der Verantwortung der Parteien und Wählergruppen liegt.
Konkret ist dann das weitere Vorgehen bezüglich des Verfahrens zur
Direktwahl in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung, die für den 02.
Oktober 2012 geplant ist, zu beraten und zu beschließen.
Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.