Betreff
Stelle einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters
Vorlage
LABOE/BV/599/2012
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Laboe hat in ihrer Sitzung am 12.06.2012 mehrheitlich beschlossen, die Stelle einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters einzurichten und die hierfür erforderlichen Mittel für den Haushalt des kommenden Jahres zur Verfügung zu stellen.

 

Der Werkausschuss und der Finanz- und Wirtschaftsausschuss haben die erforderlichen Detailregelungen bereits vorberaten und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst. Im Ergebnis wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Werkleiterfunktion auf die neue Bürgermeisterin oder den neuen Bürgermeister zu übertragen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat darüber hinaus Empfehlungen für eine künftige Hauptsatzungs- und Entschädigungssatzungsregelung abgegeben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde zum 01.03.2013 empfohlen. Außerdem wurde der Text der Stellenausschreibung beraten und der Zeitrahmen der Stellenausschreibung mit 2 Monaten empfohlen. Entsprechende Entwürfe füge ich dieser Vorlage bei. Die Veröffentlichung soll in folgenden Medien erfolgen: Probsteier Herold, Kieler Nachrichten (Hauptteil Stellenmarkt), Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinische Landeszeitung und Internet.

 

Dies alles vorausgeschickt muss ich allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass -wie uns erst gestern bekannt wurde- sich der Landtag bereits am heutigen Tag ( 23.08.2012) in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung (Drucksache 18/90) befasst, der, wenn er so wie vorgelegt verabschiedet wird, im Ergebnis zu einer Änderung des Wahlverfahrens führt. Der künftige hauptamtliche Bürgermeister/die künftige hauptamtliche Bürgermeisterin würde dann nicht mehr durch die Gemeindevertretung, sondern durch die Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt. Eine Übergangsfrist für bereits angeschobene Verfahren ist nicht vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt.

 

Nach der Geschäftsordnung des Landtages sind für einen Gesetzentwurf 2 Lesungen erforderlich, eine dritte Lesung nur nach ausdrücklichem Beschluss des Landtages. Nach dem Sitzungskalender des Landtages sind weitere Sitzungstermine am 26. - 28. September und am 14. - 16. November terminiert. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass das Gesetz bereits nach 2. Lesung im Oktober verkündet wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Stellenausschreibung nicht auf den Weg zu bringen, sondern das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Sollte das Gesetz greifen, was nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand sehr wahrscheinlich ist, bewegt man sich in den Vorschriften für eine Direktwahl. Der Wahltag und der Tag für eine ggf. erforderliche Stichwahl wären durch den Gemeindewahlausschuss festzulegen und es greifen insgesamt die Regelungen und Fristen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes. Besonders ist hierbei auch zu beachten, dass bei einer Direktwahl eine Stellenausschreibung nicht mehr vorzunehmen ist, da das Vorschlagsrecht nach der jüngsten Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von den Fraktionen auf die politischen Parteien verlagert wurde und damit die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich in der Verantwortung der Parteien und Wählergruppen liegt.

 

Konkret ist dann das weitere Vorgehen bezüglich des Verfahrens zur Direktwahl in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung, die für den 02. Oktober 2012 geplant ist, zu beraten und zu beschließen.

 

Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.