Betreff
1. Nachtragshaushalt 2012
Vorlage
SCHÖN/BV/370/2012
Aktenzeichen
II.1 - 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es erhöhen sich danach die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 63.500,-- EUR auf nunmehr 8.144.600,-- EUR. Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt um 294.000,-- EUR auf dann 1.489.400,-- EUR.

 

Gleichzeitig wird der Gesamtbetrag der Kredite um 187.000,-- EUR erhöht und damit auf nunmehr 698.000,-- EUR neu festgesetzt. Ebenso ist die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 142.000,-- EUR vorgesehen worden (bisher 0,-- EUR).

 

Weiterhin wird der Stellenplan geändert, wonach sich die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen um 0,5 auf dann 19,94 erhöht.

 

Das Erfordernis für den Erlass eines Nachtragshaushaltes resultiert aus einigen wenigen Maßnahmen bzw. Beschlüssen:

 

So sollen zunächst die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um Maßnahmen zur Verbesserung und Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone zügig einleiten zu können. Durch einen Stadtplaner wurde hierfür ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das u.a. Boden-, Elektro-, Pflasterungs- und Pflanzarbeiten sowie eine Neuausstattung der Fußgängerzone (u.a. mit Fahnenmasten, Spielschiffen, Sonnensegeln, Holzpodesten, Sitzbänken usw.) zum Inhalt hat. Nach einer vorliegenden Kostenprognose könnten sich die Gesamtaufwendungen hierfür (incl. Planungskosten) auf bis zu 392.000,-- EUR belaufen. Es bedarf selbstverständlich aber noch einer Beratung und Festlegung, welche Maßnahmen im Detail und zu welchem Zeitpunkt tatsächlich umgesetzt werden sollen (so ist beabsichtigt, die Angelegenheit bereits im Rahmen der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 14.08.2012 zu thematisieren). Um dann Maßnahmen aber auch zeitnah umsetzen zu können, sind im investiven Teil des vorliegenden Nachtragsentwurfes nun zunächst Mittel für das Jahr 2012 i.H.v. 250.000,00 EUR und darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 i.H.v. 142.000,00 EUR veranschlagt worden (vgl. Seite 9 des Nachtragshaushaltsplanes). Diese Aufsplittung würde es – ausgehend von dem derzeitigen Datenmaterial – ermöglichen, aus Haushaltsmitteln des Jahres 2012 die Boden-, Elektro-, Pflasterungs- und Pflanzarbeiten sowie ggf. erste Ausstattungsmaßnahmen finanzieren zu können, um dann nachfolgend – aus Mitteln des Jahres 2013 – die restliche Möblierung in der Fußgängerzone durchzuführen. Entsprechend des weiteren Beratungsverlaufs über die in der Fußgängerzone tatsächlich umzusetzenden Maßnahmen werden die vorstehend genannten Zahlen möglicherweise noch anzupassen sein, wobei dies in erster Linie den per Nachtragshaushaltssatzung festzusetzenden Betrag der Verpflichtungsermächtigungen betreffen dürfte.

 

Darüber hinaus waren Nachveranschlagungen zu berücksichtigen, die sich aus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vom 13.03.2012 über die Organisationsuntersuchung des gemeindlichen Bauhofes ergaben. So wurde einstimmig beschlossen, beim Bauhof vier Saisonkräfte für einen Zeitraum von 3 Monaten zu beschäftigen sowie UNIMOG-Zusatzgeräte, ein Multifunktionsgerät sowie EDV-Technik bzw. -Software zu erwerben. Weiterhin ist mehrheitlich beschlossen worden, eine ½-Gärtnerstelle zu schaffen.

 

Dementsprechend sind im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2012 die damit einher gehenden Personalmehrausgaben i.H.v. 33.500,00 EUR sowie – im Vermögenshaushalt – Mittel i.H.v. 24.000,00 EUR für den Erwerb beweglichen Vermögens veranschlagt worden (vgl. Seite 3 und 8 des Nachtragshaushaltsplanes). Zudem bedurfte es hinsichtlich der ½-Gärtnerstelle einer Ergänzung des Stellenplanes.

 

Weiterhin musste im Verwaltungshaushalt – mit Blick auf die Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters – der Planansatz für öffentliche Bekanntmachungen um 10.000,00 EUR erhöht werden (siehe Seite 1 des Zahlenwerkes). Letztlich waren noch zusätzliche Mittel i.H.v. 12.000,00 EUR für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung bereitzustellen (vgl. Seite 2 des Nachtragshaushaltsplanes), wobei dieser Mehrbedarf insbesondere aus Stromkosten-Nachzahlungen resultiert, die – gemäß Abrechnung – für das Jahr 2011 zu leisten waren.

 

Die Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen sich durch Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B (+ 5.000,00 EUR), der Gewerbesteuer (+ 43.000,00 EUR) und der Zweitwohnungssteuer (+ 15.500,00 EUR) ausgleichen, wobei angesichts der gestiegenen Erträge aus der Gewerbesteuer entsprechend aber auch der Planansatz für die zu leistende Gewerbesteuerumlage zu erhöhen war (+ 8.000,00 EUR, vgl. Seite 5 des Nachtragsplanes).

 

Insgesamt steigt – wie eingangs bereits erwähnt – das Volumen des Verwaltungshaushaltes von bisher 8.081.100,00 EUR um 63.500,00 EUR auf nunmehr 8.144.600,00 EUR.

 

Im Bereich des Vermögenshaushaltes waren – neben den Mitteln für die Neugestaltung der Fußgängerzone und für den Vermögenserwerb beim Bauhof – noch Mehrkosten im Zusammenhang mit der Ortsbauplanung zu berücksichtigen (+ 20.000,00 EUR, Seite 7 des Zahlenwerkes). Dieser Mehrbedarf ergibt sich aus der umfangreichen Planungstätigkeit der Gemeinde im laufenden Jahr.

 

Die zusätzlich im Vermögenshaushalt veranschlagten Ausgaben belaufen sich demnach auf insgesamt 294.000,00 EUR (250.000,00 EUR + 24.000,00 EUR + 20.000,00 EUR). Dieser Mehrbedarf lässt sich teilweise durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v. 107.000,00 EUR finanzieren. Zum Ausgleich der verbleibenden 187.000,00 EUR musste der Gesamtbetrag der Kredite entsprechend erhöht werden (siehe Seite 10 des Nachtragsplanes).

 

Per Saldo steigt damit das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von bisher 1.195.400,00 EUR auf nunmehr 1.489.400,00 EUR.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1. Nachtragshaushalt 2012


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf zu beschließen.