Betreff
I. Nachtrag Entgeltordnung MWSH - Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/581/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der GV vom 29.6.2011 zur Parkgebührenverordnung wurden der Wohnmobiltarif von 15,-- €/24 Stunden auf 12,-- €/24 Stunden abgesenkt, mit der Maßgabe, dass die Kurabgabe nicht mehr im Wohnmobiltarif eingeschlossen ist und die einmalige Schwimmhallenbenutzung für eine Person entfällt.

 

In der Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle vom 8.3.2011 ist unter § 2 Nutzungsbedingungen definiert, dass die Benutzer des Wohnmobilparkplatzes und Gastlieger im Yachthafen pro Übernachtung/Liegetag für eine Person einmaligen freien Eintritt haben. Dies widerspricht den Regelungen der Gemeindeverordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Laboe (Parkgebührenverordnung).

 

In einem I. Nachtrag zur Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe soll den Regelungen der Parkgebührenverordnung Rechnung getragen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe wie folgt zu ändern:

 

Unter § 2 Nutzungsbedingungen wird Absatz 3 (Text: „Benutzer des Wohnmobilparkplatzes und Gastlieger im Yachthafen haben pro Übernachtung/Liegetag für eine Person einmalig freien Eintritt“) ersatzlos gestrichen.

 

Die Satzung ist entsprechend zu überarbeiten und zu veröffentlichen.