Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2012 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/IV/574/2012
Aktenzeichen
II.1 - 11
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung die Bürgermeisterin im Rahmen der ihr eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).

 

In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2012 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Grund

Deckungsmöglichkeit

 

 

 

 

 

1300.64000

Umlage an Feuerwehr-

unfallkasse

  922,36 €

Beitrags-/Umlagebescheide

der Feuerwehr-Unfallkasse

(Einw.-zahl x Beitragssatz)

Mehreinnahmen bei

HHST 11.1300.11000

1300.66100

Mitgliedsbeitrag an den

Kreisfeuerwehrverband

    21,25 €

Beitragsbescheid 2012 (Zahl der Feuerwehrange-

hörigen und Einw.-zahl

x Beitragssatz)

Mehreinnahmen bei

HHST 11.1300.11000

3520.52000

Geräte und Ausstattung

(Öffentl. Bücherei)

1.339,17 €

Mehrkosten bei der Beschaffung von Bücherregalen

Einsparungen bei

HHST 11.3520.54000

4601.70800

Förderung der Kindertagespflege

6.250,15 €

Gemäß einstimmigem Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 15.11.2011

Mehreinnahmen bei

HHST 11.9000.00100

4680.66190

Vermischte Ausgaben

(Einrichtungen der Jugendhilfe)

  265,69 €

Beschaffung div. Arbeits-materialien für die Jugend-arbeit

Einsparungen bei

HHST 11.4680.54000

6300.52000

Geräte und Ausstattung (Gemeindestraßen)

  402,72 €

Notwendige (Ersatz-)

Beschaffung von Verkehrs-

zeichen, Straßennamen-

schildern und Absperr-

pfosten

Mehreinnahmen bei

HHST 11.6300.11000

 

 

Gesamtsumme :

 

9.201,34 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2012 keine über- oder außerplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.