Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung die Bürgermeisterin im Rahmen der ihr eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).
In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2012 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Grund |
Deckungsmöglichkeit |
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1300.64000 |
Umlage an Feuerwehr- unfallkasse |
922,36 € |
Beitrags-/Umlagebescheide der Feuerwehr-Unfallkasse (Einw.-zahl x
Beitragssatz) |
Mehreinnahmen bei HHST 11.1300.11000 |
1300.66100 |
Mitgliedsbeitrag an den Kreisfeuerwehrverband |
21,25 € |
Beitragsbescheid 2012
(Zahl der Feuerwehrange- hörigen und Einw.-zahl x Beitragssatz) |
Mehreinnahmen bei HHST 11.1300.11000 |
3520.52000 |
Geräte und Ausstattung (Öffentl. Bücherei) |
1.339,17
€ |
Mehrkosten bei der
Beschaffung von Bücherregalen |
Einsparungen bei HHST 11.3520.54000 |
4601.70800 |
Förderung der
Kindertagespflege |
6.250,15
€ |
Gemäß einstimmigem
Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 15.11.2011 |
Mehreinnahmen bei HHST 11.9000.00100 |
4680.66190 |
Vermischte Ausgaben (Einrichtungen der
Jugendhilfe) |
265,69 € |
Beschaffung div.
Arbeits-materialien für die Jugend-arbeit |
Einsparungen bei HHST 11.4680.54000 |
6300.52000 |
Geräte und Ausstattung
(Gemeindestraßen) |
402,72 € |
Notwendige (Ersatz-) Beschaffung von Verkehrs- zeichen, Straßennamen- schildern und Absperr- pfosten |
Mehreinnahmen bei HHST 11.6300.11000 |
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Gesamtsumme
: |
9.201,34 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2012 keine über- oder außerplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.