Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012
Vorlage
BENDF/BV/030/2012
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorliegende 2. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen von 249.500 € und Ausgaben von 276.600 €. Der Verwaltungshaushalt ist somit nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 27.100 €. Im Vergleich zum Ursprungshaushalt erhöht sich der Sollfehlbetrag um 3.800 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 38.700 €.

 

Für die Investitionen im Bereich der Regenwasserbeseitigung sowie der Anschaffung einer Tauchmotorpumpe ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 26.900 € vorgesehen. Diese Kreditaufnahme unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden unverändert festgesetzt und entsprechen den Richtlinien des Innenministeriums.

 

Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2012 sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten 2. Entwurfsfassung beschlossen.