Sachverhalt:
Der vorliegende 2. Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2012 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen von 249.500
€ und Ausgaben von 276.600 €. Der Verwaltungshaushalt ist somit nicht
ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 27.100 €. Im Vergleich zum
Ursprungshaushalt erhöht sich der Sollfehlbetrag um 3.800 €. Der
Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 38.700 €.
Für die Investitionen im Bereich der
Regenwasserbeseitigung sowie der Anschaffung einer Tauchmotorpumpe ist eine
Kreditaufnahme in Höhe von 26.900 € vorgesehen. Diese Kreditaufnahme unterliegt
der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer werden unverändert festgesetzt und entsprechen den
Richtlinien des Innenministeriums.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2012 sind
dem Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten 2. Entwurfsfassung beschlossen.