Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/559/2012 ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2011 – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste, auf die Bezug genommen wird, weist für das Haushaltsjahr 2011 über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 116.114,11 EUR aus (= 1,96 % des Haushaltsvolumens). Davon entfallen 107.898,75 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 8.215,36 EUR auf den Vermögenshaushalt. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung bereits am 20.09.2011 gesondert eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe bei HHST 7000.96100 (Kanalsanierung) i.H.v. 6.283,19 EUR genehmigt hatte.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen verblieben beim Jahresabschluss 2011 noch folgende genehmigungspflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:
HHST |
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
1100.67910 |
Kostenerstattung
an Bauhof |
6.229,00 EUR |
Absperrmaßnahmen,
Ampel-Unterhaltung, Parkschein- Automaten-Entleerung/-Reparatur,
Tierkadaver- Beseitigung
usw. |
1300.55000 |
Haltung
von Fahrzeugen (Feuerwehr) |
12.404,51 EUR |
TÜV/Reparatur
LF 8/6, MZF, und DLK 23/12 sowie Reparatur PLÖ-2104 |
2000.67230 |
Schulkostenbeiträge
Gymnasien |
21.876,00 EUR |
Angehobener
Beitrag je Schüler/in |
3400.67910 |
Kostenerstattung
an Bauhof |
5.955,50 EUR |
vor
allem für Arbeitseinsätze im Kurpark |
6300.67910 |
Kostenerstattung
an Bauhof |
11.188,67 EUR |
insbesondere
für Reparatur-arbeiten an Straßen, Wegen und Parkplätzen sowie für
Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen |
6750.67910 |
Kostenerstattung
an Bauhof |
9.687,25 EUR |
für
Ortsreinigung, Winterdienst und Müllbehälter-Entleerung |
6800.53500 |
Pacht
für den Parkplatz Katzbek |
7.500,00 EUR |
Anpachtung
statt Ankauf eines Grundstückes |
9000.83200 |
Kreisumlage |
7.424,00 EUR |
Anstieg
der Kreisumlage aufgrund der Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen |
|
SUMME
: |
82.264,93 EUR |
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Die vorstehende Aufstellung verdeutlicht, dass von dem noch genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (82.264,93 EUR) allein 33.060,42 EUR auf Kostenerstattungen an den Bauhof entfallen (d.h. Zahlungen aus dem Gemeindehaushalt an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe). In diesem Zusammenhang wäre aber darauf hinzuweisen, dass andererseits in 9 Unterabschnitten des Haushaltes jene Planansätze, die für Kostenerstattungen an den Bauhof bereitgestellt wurden, nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden sind (wobei sich diese Unterschreitungssumme auf 44.239,90 EUR belief).
Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2011 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 mit einem Gesamtbetrag von 82.264,93 EUR zu genehmigen.