Betreff
Erweiterung der Kindertagesstätte Wendtorf um eine Krippengruppe
Vorlage
WENDT/BV/052/2012
Aktenzeichen
III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.07.2011 wurde beschlossen, die Kindertagesstätte Wendtorf im Promenadenweg durch einen Anbau um eine Krippengruppe zu erweitern und die „Spielstube Marina“ nach Fertigstellung des Anbaus aufzugeben.

 

Für den Anbau lag damals eine Kostenschätzung über 250.000,00 € Gesamtkosten vor. Für die Maßnahme können Festbetragszuschüsse aus Kreis- und Landesmitteln in Höhe von 160.000,00 € in Anspruch genommen werden. Es verblieb ein Eigenanteil von 90.000,00 €.

 

Die zwischenzeitlich durchgeführte Ausschreibung erbrachte ein Ergebnis von 355.500,00 € Gesamtbaukosten. Auf Veranlassung von Bürgermeister Otto Steffen wurde diese Ausschreibung wegen der hohen Überschreitung der Kostenschätzung und den in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aufgehoben.

 

Gleichzeitig wurde das Architekturbüro beauftragt, von Einsparmöglichkeiten festzustellen und auf dieser Grundlage ein neues Baukonzept zu erarbeiten und eine neue Kostenschätzung vorzulegen. Zwischenzeitlich sind diese Unterlagen eingegangen, sie werden der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Kostenschätzung beläuft sich nunmehr auf 300.000,00 € Gesamtkosten. Nach Abzug des Festbetragszuschusses von 160.000,00 €, verbleibt ein Eigenanteil für die Gemeinde Wendtorf in Höhe von 140.000,00 €. Dieser würde über die Abschreibung, die in den laufenden Haushalt einfließt, entsprechend der Inanspruchnahme in den Betriebsjahren durch die Vertragsgemeinden teilweise refinanziert.


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Kostenschätzung

2.      Aktualisierte Baupläne


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Anbau einer Krippengruppe an der Kindertagesstätte im Promenadenweg entsprechend der vorliegenden Umplanung und auf Grundlage der aktualisierten Kostenschätzung durchzuführen. Die Neuausschreibung soll unverzüglich erfolgen.

 

Die zusätzlich notwendigen Eigenmittel sind im Wege eines Nachtragshaushaltes bereitzustellen.