Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/063/2011
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt werden im Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan (einschließlich Vorbericht, Anlagen und Investitionsprogramm) für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen des Schulverbandes Probstei im Jahr 2012 auf insgesamt 2.982.300,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 2.658.700,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 323.600,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 142.100,00 EUR auf. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 142.100,00 EUR. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind zunächst nicht vorgesehen; Dementsprechend weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Im Entwurf der Haushaltssatzung 2012 ist die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen noch nicht enthalten (im Vorjahr: 16,44). Denn der Stellenplan ist noch nicht fertiggestellt; Er wird zur Sitzung des Hauptausschusses nachgereicht.

 

Die Verbandsumlage beträgt 1.682.800,00 EUR und wird auf der Grundlage des § 56 des Schulgesetzes gemäß Anlage zur Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Das aus Sicht der Amtsverwaltung bewährte Konzept der Deckungskreise (vgl. § 5 der Haushaltssatzung) wurde beibehalten.

 

Zum vorgelegten Haushaltsentwurf lassen sich zudem folgende Kernaussagen treffen :

 

Verwaltungshaushalt

 

Die Schulverbandsumlage steigt gegenüber 2011 um 2,46 % auf 1.682.800,00 EUR. Dieser Betrag liegt allerdings immer noch um 35.900,00 EUR unter jener Verbandsumlage, die im Jahr 2010 aufzubringen war.

 

Die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten lässt sich für den Verwaltungshaushalt wie folgt darstellen:

 

Bezeichnung

Plan 2011

2012

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

2.623.500,00 €

2.658.700,00 €

+   35.200,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

b)

Personalausgaben

   710.200,00 €

   752.600,00 €

+   42.400,00 €

c)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.504.100,00 €

1.428.800,00 €

  75.300,00 €

d)

Zuweisungen und Zuschüsse

     46.700,00 €

     60.000,00 €

+   13.300,00 €

e)

Sonstige Finanzausgaben

   362.500,00 €

   417.300,00 €

+   54.800,00 €

 

 

 

 

+   35.200,00 €

 

 

 

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um jeweils 35.200,00 EUR erhöht haben. Ergänzend lässt sich zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten noch folgendes anmerken:

 

zu a)  Die Einnahmesteigerung ergibt sich – wie vorstehend schon dargelegt – im Wesentlichen aus der Schulverbandsumlage. Die sonstigen Mehr- oder Mindereinnahmen, die gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 festzustellen sind, neutralisieren sich in ihrer Gesamtsumme nahezu.

 

zu b)  Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage der zur Zeit geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen veranschlagt; Näheres ergibt sich aus dem noch nachzureichenden Stellenplan.

 

zu c)  Der Rückgang im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der Planansatz bei Haushaltsstelle 2953.64100 (Vorsteuer nach § 15 UStG für die 2011 getätigten Investitionen beim BgA Solarstrom) im Jahr 2012 nicht mehr zu berücksichtigen war. Diese Ausgabeposition, die der Hauptgruppe 5/6 zuzurechnen ist, betrug 2011 noch 71.100,00 EUR. Im Haushaltsentwurf wurden im Übrigen die Unterhaltungsmaßnahmen berücksichtigt, die anlässlich der Schulbereisung vom 22.09.2011 für notwendig erachtet wurden. Bei einigen Planansätzen des Unterhaltungsaufwandes ergeben sich nähere Informationen hierzu aus den entsprechenden Erläuterungen im Haushaltsplan.

 

zu d)  Der Anstieg des Gesamtbetrages der Zuweisungen und Zuschüsse um 13.300,00 EUR wäre letztlich auf die in den Haushaltsentwurf eingearbeitete Erhöhung des Planansatzes bei HHST 2812.70020 (Personalkostenzuschuss für pädagogische Fachkraft) zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die nichtöffentliche Verwaltungsvorlage SV/BV/062/2011 Bezug genommen.

 

zu e)  Die Erhöhung der sonstigen Finanzausgaben um 54.800,00 EUR erklärt sich durch die um 32.800,00 EUR gestiegenen Zinsausgaben sowie die um 22.000,00 EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt (die wiederum angesichts gestiegener Tilgungsleistungen in diesem Umfang so erforderlich wurde).

 

Zu den Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen (Gruppierung 162), sei noch angemerkt, dass künftig diese Schulkostenbeiträge (d.h. die Beiträge, die von den jeweiligen Heimatgemeinden für Schüler/innen zu leisten sind, die nicht in verbandsangehörigen Gemeinden wohnen, aber Einrichtungen des Schulverbandes besuchen) als sogenannte „Vollkostenbeiträge“ erhoben werden, wobei durch den Schulträger ein kostendeckender Satz auch unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen (zur Abgeltung der Investitionskosten) zu ermitteln wäre. Es sei insoweit auch auf die Ausführungen im Rahmen der letztjährigen Haushaltsvorlage SV/BV/041/2010 Bezug genommen. Da konkretes Datenmaterial hierzu bisher nicht vorliegt, erfolgte die Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 nun zunächst in der Weise, dass die vom zuständigen Ministerium – je nach Schulart – für 2011 noch festgesetzten Pauschalbeträge je Schüler/in um durchgängig + 5 % hochgerechnet wurden.

 

Vermögenshaushalt

 

Die im Vermögenshaushalt veranschlagten Investitionsmaßnahmen lassen sich aus der Übersicht im Vorbericht (Darstellung der Investitionen) sowie dem Investitionsprogramm als Unterlage zum Finanzplan entnehmen. Auch hier wurden die Ergebnisse der Schulbereisung berücksichtigt und in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

So wurde innerhalb der Gruppierung 93 die Beschaffung von Gütern des beweglichen Anlagevermögens veranschlagt, wobei sich die Planansätze hierfür – verteilt auf 7 Positionen des Verbandshaushaltes – auf insgesamt 41.600,00 EUR belaufen.

 

Bei den Baumaßnahmen der Gruppierung 94 bis 96 wurden Sanierungsvorhaben mit einem Gesamtsumme von 100.500,00 EUR veranschlagt, die sich ebenfalls auf 7 Liegenschaften des Verbandes verteilen.

 

Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf 2012 auf der Basis des vorliegenden Zahlenmaterials Investitionen im Umfang von 142.100,00 EUR vor.

 

Zur Finanzierung dieser Investitionsausgaben wird auch im Jahr 2012 die Aufnahme eines Kredites erforderlich sein. Die Höhe des Kreditbedarfs (142.100,00 EUR) unterschreitet dabei jedoch die Summe der ordentlichen Darlehenstilgungen (181.500,00 EUR). Die Tilgungsleistungen werden finanziert durch eine entsprechend hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt.

 

Angaben zum Schuldenstand und Rücklagenbestand des Schulverbandes können den betreffenden Tabellen des Vorberichtes entnommen werden.

 

Nach gegenwärtigem Sachstand bildet das vorliegende Zahlenwerk insgesamt eine realistische Grundlage für die Haushaltsführung im Jahr 2012. Es sei in diesem Zusammenhang allerdings noch darauf hingewiesen, dass sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2012 ggf. noch ein Beratungsbedarf hinsichtlich der Veranschlagung weiterer Investitionsausgaben ergeben könnte. Dies setzt zuvor jedoch noch eine gesonderte, Maßnahmen-bezogenen Vorberatung in den Gremien des Verbandes (insbesondere zu raumkonzeptionellen Fragen) voraus.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 (mit Anlagen)


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2012 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / geändertem Entwurf zu beschließen.