Betreff
Bebauungsplan Nr. 1, 2. Änderung-Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
FAHRE/BV/028/2011
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fahren hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2011 den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Ortslage Fahren“ gefasst.

Da das Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde, konnte auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes verzichtet werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich ausschließlich auf die gestalterischen Festsetzungen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.07.2011 bis 15.08.2011. Da die Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde, ist ausschließlich der Kreis Plön als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.07.2011 beteiligt worden.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen gem. anliegenden Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Jänicke + Blank vorzunehmen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungstabelle

 

 

Im Auftrage:                                                                 Gesehen:

 

 

 

Reggentin                                                                     Körber

FB IV                                                                          Amtsdirektor


Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangene Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangene Stellungnahme der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung Abwägungstabelle).

 

2.  Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

b) Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Ortslage Fahren“, bestehend aus dem Text als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.