Betreff
Stadtregionalbahn und Reaktivierung von Hein Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/302/2011
Aktenzeichen
BGM
Art
Beschlussvorlage

Die Landrätin des Kreises Plön hat die Gemeinden und Ämter um eine Stellungnahme zur StadtRegionalbahn (SRB) gebeten.

Die Besonderheit für unsere Gemeinde besteht darin, dass die Reaktivierung von „Hein Schönberg“, die die Gemeinde Schönberg seit vielen Jahren engagiert betreibt, in dieses Konzept mit eingebunden ist.

 

Die Gemeinde hat durch vielfältige Aktivitäten und Initiativen mit dazu beigetragen, dass die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Kiel bis zum Schönberger Strand in den Landesweiten Nahverkehrsraum aufgenommen worden ist. Auf die seinerzeit von der Schönberger Gemeindevertretung einstimmig verabschiedete Resolution, die in der Anlage beigefügt ist, verweise ich.

Anlass für die Resolution war ein Gutachten der Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung (GVS), das zu dem Ergebnis kam, dass die Reaktivierung von „Hein Schönberg“ auf der Strecke Kiel – Schönberger Strand zu einer Steigerung der Fahrgastzahlen, zu einer Reisezeitverkürzung sowie zu einer Reduzierung von Schadstoffemissionen und Unfällen führten. Zusätzlich zu diesen volkswirtschaftlichen Vorteilen ergeben sich regionale Vorteile durch eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Standortqualität. Hinzu kommen in unserem Fall beträchtliche positive touristische Effekte durch die Möglichkeit mit der Bahn an den Strand zu fahren und Rundverkehre von Schiff und Bahn weiter auszubauen. Beides erhöht die Attraktivität für den Tagesausflugsverkehr und stärkt die touristische Nachfrage.

 

So gesehen hat die SRB für Schönberg schon deswegen eine besondere Bedeutung, weil sie die Reaktivierung von „Hein Schönberg“ mit einbezieht.

Aber weitere Gründe kommen hinzu.

 

Im Rahmen eines Gutachtens ist nach einer bundesweit anerkannten standardisierten Bewertungsmethode die SRB mit einem sog. Nutzen-Kosten-Koeffizienten von 2,2 bewertet worden. D. h. vereinfacht ausgedrückt: Für jeden eingesetzten Euro ergibt sich – volkswirtschaftlich gesehen – ein finanzieller Vorteil von 2,20 €. Zum Vergleich: Die Fehmarn-Belt-Querung hat einen Nutzen-Kosten-Koeffizienten von 0,65 €.

 

Aus volkswirtschaftlicher Sicht geht es darum, zusätzliche Fahrgastanteile für den ÖPNV zu bekommen. Rd. 71 Mio. Pkw-Kilometer sollen nach den Gutachterberechnungen durch die SRB eingespart werden. Das hätte positive Effekte für Klima, Umwelt und die Vermeidung von Unfällen. Hinzu kommen nach den Einschätzungen der Gutachter regionalwirtschaftliche Vorteile, die dadurch entstehen, dass die Region näher zusammenrückt.

 

Alles das ist positiv, aber alles das kostet auch Geld.

Es gibt zwar beträchtliche Bundeszuschüsse, aber gleichwohl lässt sich der Betrieb der SRB nicht kostendeckend gestalten. Deshalb muss das Defizit von den Aufgabenträgern aufgebracht werden. Das sind das Land, die Kreise und die Stadt Kiel.

Nach den jetzigen Berechnungen soll der Kreis Plön jährlich 3,2 Mio. € für den Betrieb finanzieren. Es ist nachvollziehbar, dass diese finanzielle Größenordnung für den Kreis problematisch ist.

Der Defizitverteilungsschlüssel, der hier gewählt wurde, ist allerdings kein Naturgesetz, sondern Verhandlungssache zwischen den beteiligten Aufgabenträgern. Hier können sich nach dem 6. Mai nächsten Jahres durchaus neue Verhandlungsoptionen ergeben, die man nutzen kann. Von daher spricht einiges dafür, dass der Kreis Plön zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung i. S. SRB trifft, sondern dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tut.

 

Unabhängig davon stellt sich die Finanz- und Rechtslage bezüglich der Reaktivierung von „Hein Schönberg“ völlig anders dar. Denn die Eisenbahnstrecke – Kiel – Schönberger Strand ist als schienengebundenes Projekt ausschließlich vom Land aus Regionalisierungsmitteln des Bundes zu finanzieren.

 

Der Kreis Plön ist hier finanziell in keiner Weise involviert.

Die SRB beurteilt sich dagegen nach dem ÖPNV-Gesetz. Danach sind jedenfalls nicht die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Das gilt auch für die Finanzierung. Die Gemeinden haben stattdessen die Aufgabe, beim schienengebundenen Personennahverkehr für die Park & Ride-Möglichkeiten an ihren Haltestellen zu sorgen und sie zu finanzieren.

 

Angesichts der volkswirtschaftlichen, regionalwirtschaftlichen und touristischen Vorteile ist die Reaktivierung von „Hein Schönberg“ ein Projekt, das auf jeden Fall weiter verfolgt werden sollte, auch losgelöst vom Konzept der SRB.

 

Selbstverständlich hat das zur Folge, dass ein integriertes Bus-Bahn-Konzept entwickelt werden muss. Denn natürlich kann die Bahn als schienengebundener ÖPNV nicht die Fläche erschließen. Deshalb ist ein solches Konzept unabdingbar.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätzlich das Konzept der StadtRegionalbahn, sieht jedoch auch die Finanzierungsprobleme, die sich für den Kreis aus seiner gegenwärtig vorgesehenen Beteiligung an dem Projekt ergeben.

 

2.      Angesichts möglicher neuer Verhandlungsoptionen bezüglich der Finanzierung, sollte deshalb die Entscheidung des Kreistages über die Beteiligung an der Gründung einer Planungsgesellschaft für die StadtRegionalbahn zurückgestellt werden, um deutlich günstigere Finanzierungsbedingungen zu erreichen.

 

3.      Unabhängig von der StadtRegionalbahn ist das Projekt „Reaktivierung der Schienenstrecke Kiel – Schönberger Strand“ auf jeden Fall weiter zu verfolgen, weil es mit volkswirtschaftlichen, regionalwirtschaftlichen und positiven touristischen Effekten für Schönberg und die Region verbunden ist.

Das gilt umso mehr, als die Finanzierung von „Hein Schönberg“ in keiner Weise den Kreis Plön belastet, sondern ausschließlich vom Land aus Regionalisierungsmitteln des Bundes erfolgt.

 

4.      Voraussetzung für die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Kiel bis zum Schönberger Strand ist allerdings ein integriertes Bus-Bahn-Konzept.

Die Gemeinde Schönberg appelliert an den Kreis als Hauptgesellschafter der VKP darauf hinzuwirken, dass kurzfristig ein entsprechendes Konzept vorgelegt wird.

 

5.      Die Gemeinde Schönberg wird entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag für die notwendigen Park & Ride-Möglichkeiten an den beiden Schönberger Haltestellen des Schienenverkehrs Sorge tragen und unter Inanspruchnahme des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Finanzierung sicherstellen.