Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/299/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2010 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch eine Vertreterin der Selbstverwaltung teilgenommen hatte, fand am 06.10.2011 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.09.2011 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresfehlbetrag 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf lediglich 645,27 EUR (Vorjahr: 1.896,95 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 14.905,78 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte.

 

Das Geschäftsergebnis des Jahres 2010 kann damit insgesamt als erfreulich bezeichnet werden, zumal die erzielten Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der Abwassergebühren, und die sonstigen betrieblichen Erträge ausreichten, um die Einrichtung (nahezu) kostendeckend zu betreiben. Klammert man den der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführten Betrag i.H.v. 51.000,-- EUR zunächst aus, bleibt festzustellen, dass sich die Erträge des Betriebes in ihrer Gesamtsumme im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2009 nur geringfügig um 7.163,36 EUR bzw. 0,39 % vermindert haben. Dies entspricht noch nicht einmal dem betragsmäßigen Rückgang, der im Bereich der periodenfremden Erträge zu verzeichnen war (./. 8.679,23 EUR).

 

Der zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg erkennbare Trend, dass die tatsächlich eingeleiteten Abwassermengen im Mittel zurückgehen, hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 nicht weiter fortgesetzt.

 

Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil. Die Bilanzsumme erhöhte sich geringfügig von bisher 18.179.761,17 EUR per 31.12.2009 um 125.657,41 EUR auf 18.305.418,58 EUR per 31.12.2010.

 

Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf 69,3 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden durch das Stammkapital in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Investitionszuschüssen zuzüglich Bilanzgewinn gebildet.

 

Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2010 entfielen im Wesentlichen auf die Herstellung der Mikrogasturbine, sonstige Anlagenteile des Klärwerkes, den Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände (Messvorrichtungen usw.), den Erwerb eines Kfz (Crafter), Sanierungsmaßnahmen in Pumpstationen, die Sanierung des Leitungsnetzes sowie auf Zahlungen für Anlagen im Bau. Die entsprechenden Zugänge und die andererseits zu verbuchenden Abschreibungen führten letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2009 per Saldo um 134.323,87 EUR (bzw. 0,75 %) auf 18.116.515,06 EUR per 31.12.2010 erhöht hat. Das langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist nahezu vollständig durch langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 24.08.2011 zum Jahresabschluss 2010 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 20.10.2011 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.          Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.

 

2.          Der Jahresabschluss 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.305.418,58 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.          Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010, die mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 645,27 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von 14.905,78 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.          Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 645,27 EUR wird mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.