Sachverhalt:
Der
Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden
mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2010 vorzunehmen. Die Prüfung ist
inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch eine Vertreterin der Selbstverwaltung teilgenommen hatte, fand am 06.10.2011 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.09.2011 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresfehlbetrag 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf lediglich 645,27 EUR (Vorjahr: 1.896,95 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 14.905,78 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte.
Das
Geschäftsergebnis des Jahres 2010 kann damit insgesamt als erfreulich
bezeichnet werden, zumal die erzielten Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der
Abwassergebühren, und die sonstigen betrieblichen Erträge ausreichten, um die Einrichtung
(nahezu) kostendeckend zu betreiben. Klammert man den der
Gebührenausgleichsrückstellung zugeführten Betrag i.H.v. 51.000,-- EUR zunächst
aus, bleibt festzustellen, dass sich die Erträge des Betriebes in ihrer
Gesamtsumme im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2009 nur geringfügig um 7.163,36
EUR bzw. 0,39 % vermindert haben. Dies entspricht noch nicht einmal dem
betragsmäßigen Rückgang, der im Bereich der periodenfremden Erträge zu
verzeichnen war (./. 8.679,23 EUR).
Der zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg
erkennbare Trend, dass die tatsächlich eingeleiteten Abwassermengen im Mittel
zurückgehen, hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 nicht weiter
fortgesetzt.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil. Die Bilanzsumme erhöhte sich geringfügig von bisher 18.179.761,17 EUR per 31.12.2009 um 125.657,41 EUR auf 18.305.418,58 EUR per 31.12.2010.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes
belief sich zum Abschlussstichtag auf 69,3 % und hat sich damit gegenüber dem
Vorjahr nur unwesentlich verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden
durch das Stammkapital in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und
Investitionszuschüssen zuzüglich Bilanzgewinn gebildet.
Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen im Jahr
2010 entfielen im Wesentlichen auf die Herstellung der Mikrogasturbine,
sonstige Anlagenteile des Klärwerkes, den Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände
(Messvorrichtungen usw.), den Erwerb eines Kfz (Crafter), Sanierungsmaßnahmen
in Pumpstationen, die Sanierung des Leitungsnetzes sowie auf Zahlungen für
Anlagen im Bau. Die entsprechenden Zugänge und die andererseits zu verbuchenden
Abschreibungen führten letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber
dem 31.12.2009 per Saldo um 134.323,87 EUR (bzw. 0,75 %) auf 18.116.515,06 EUR
per 31.12.2010 erhöht hat. Das
langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist nahezu vollständig durch
langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Darlehen von
Kreditinstituten) gedeckt.
Der
abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 24.08.2011 zum
Jahresabschluss 2010 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach meiner Beurteilung
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 20.10.2011 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-
und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss
2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2010 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei
einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.305.418,58 EUR in der geprüften
Fassung festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010, die mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 645,27 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von
14.905,78 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 645,27 EUR wird mit dem in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.