Betreff
Beratung und Beschluss über eine Sanierung der Stichstraße Brodersdorfer Weg 5 - 7a
Vorlage
LABOE/BV/469/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der in Rede stehenden Stichstraße handelt es sich um eine Straße, die per Vertrag bereits im Jahre 1972  von der Gemeinde Ostseebad Laboe übernommen wurde. Im Jahre 2002 zeigte sich seinerzeit durch das Hochwasser, dass insbesondere die Regenwasserleitungen nicht unerheblich beschädigt sind.

 

Gemeinde und auch Abwasserzweckverband vertreten seit Beginn an die Auffassung, dass es sich bei den in Rede stehenden Leitungen, die durch Eigentumsübergang im öffentlichen Raum liegen, um private Leitungen handelt. Diese Auffassung wird auch nicht mehr bestritten.

 

Im Jahre 2004 wurde der Brodersdorfer Weg saniert. Im Vorwege soll es angeblich Zusagen gegeben haben, dass auch die Stichstraße, deren Oberfläche ebenfalls erheblich sanierungsbedürftig ist, saniert werden soll. Diese angeblichen Zusagen lassen sich jedoch nicht nachprüfen.

 

Jedenfalls ist seinerzeit die Oberflächensanierung nicht vorgenommen worden, da es keinen Sinn machte, über beschädigte Leitungen eine neue Oberfläche zu fertigen.

 

Seither wird zwar immer wieder über den Fall diskutiert, ohne jedoch einer Lösung näher zu kommen.

 

Im vergangenen Jahr wurden erneut Gespräche seitens der Wankendorfer (früherer Eigentümer und heutiger Verwalter der Wohnanlage) mit der Gemeinde gesucht. Auf den beiliegenden Gesprächsvermerk wird hingewiesen.

 

Die Sanierung der Oberfläche liegt unstreitig in der Pflicht der Gemeinde, die auch verkehrssicherungspflichtig ist. Die Sanierungspflicht der Leitungen betrifft die privaten Eigentümer. Der Abwasserzweckverband hat erklärt, die Leitungen im öffentlichen Raum nach Sanierung zu übernehmen.

 

Die Kosten der Sanierung der Oberfläche betragen je nach Ausführung zwischen ca. 52.000,-- € und ca. 62.000,-- €. Auf das beiliegende Angebot wird hingewiesen. Die Beträge sind lediglich als Kostenschätzung zu verstehen. Über diese Kosten und die grundsätzliche Problematik hatte die Bürgermeisterin Frau Nickenig bereits im Bauausschuss mündlich berichtet.

 

Die Eigentümer haben in der Vergangenheit von einer Sanierung der Leitungen abgesehen, da sie sich die Mitwirkung der Gemeinde wünschen, nach Sanierung der Leitung die Oberfläche der der Gemeinde gehörenden Straße zu sanieren.

 

Und nun beißt sich die berühmte „Katze in den Schwanz“. Sicher ist der Wunsch der Anlieger, auch wenn er rechtlich weniger beachtlich ist, zu verstehen. Pflichtig für die Oberfläche ist unstreitig die Gemeinde.

 

Es macht daher Sinn, dass die Gemeinde über die Angelegenheit berät, um ggfs. ein verlässliches Signal an die Anwohner und die für die Sanierung der Leitung Pflichtigen zu senden, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Eine gemeinsame Lösung wäre letztlich auch hinsichtlich der Kosten sinnvoll und notwendig.

 

Mittel für eine derartige Maßnahme sind im Haushalt 2011 nicht vorgesehen und müssten in 2012 ggfs. im Wege einer voraussichtlich genehmigungspflichtigen Kreditaufnahme bereitgestellt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.