Betreff
Abwägungs- und abschließender Beschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wisch für das Gebiet "nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Kortenthurmredder"
Vorlage
WISCH/BV/032/2011
Aktenzeichen
IV.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26.10.2010 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Kortenthurmredder“ gefasst. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist durchgeführt worden. Am 26.11.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.06.2011 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Anlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.07.2011 bis 22.08.2011 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2011 beteiligt. Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und damit den endgültigen  Beschluss über die 4. Änderung des F-Planes zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Abwägungsbeschluss über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des F-Planes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 4. Änderung des F-Planes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.