Sachverhalt:
Der
Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Schröder & Korth GmbH mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die
Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das
Wirtschaftsjahr 2010 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der unter anderem auch Vertreter der Selbstverwaltung teilnahmen, fand am 28.06.2011 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der ebenfalls ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnahm, hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 06.05.2011 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresverlust 2010 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 275.901,59 EUR (Vorjahr: 373.817,38 EUR). Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 273.400,00 EUR angenommen, so dass das tatsächliche Ergebnis lediglich um 2.501,59 EUR von dieser Planvorgabe abweicht.
Wie dem
übersandten Prüfungsbericht (Ziff. 4.4. auf Blatt 27) zu entnehmen ist,
resultiert die Abweichung einerseits aus einem – im Vergleich zum Wirtschaftsplan
– vermehrten Materialaufwand und insbesondere aus sog. außerordentlichen
Aufwendungen (Sonderabschreibungen für die witterungsbedingte Beschädigung der
Strandaufschüttung). Diese Ergebnisverschlechterungen ließen sich jedoch durch
vermehrte Umsatzerlöse und verminderten Personalaufwand nahezu kompensieren.
Der
Wirtschaftsprüfer hat im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass
1.
der Jahresabschluss aus
der Buchführung des Betriebes ordnungsgemäß abgeleitet wurde und bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses alle für die Rechnungslegung geltenden
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die
eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften sowie die Normen der Betriebssatzung
beachtet wurden,
2.
das Anlagevermögen zu
56,7 % durch betriebswirtschaftliches Eigenkapital gedeckt ist und der Anteil
des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 53 % beträgt [so
dass es sich um eine angemessene Eigenkapitalausstattung im Sinne der
Eigenbetriebsverordnung handelt],
3.
die Ertragslage des
Tourist-Service insgesamt eine positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr
zeigt,
4.
Finanzierungsrisiken bei
der vorgegebenen Kapitalstruktur nicht ersichtlich sind,
5.
die Grundsätze
ordnungsmäßiger Geschäftsführung beachtet wurden.
Der
abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 28.06.2011 zum
Jahresabschluss 2010 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Tourist-Service Ostseebad Schönberg.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Tourist-Service Ostseebad Schönberg geben
nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Ohne
meine Beurteilung einzuschränken ist jedoch auf die unbefriedigende Ertragslage
hinzuweisen, die zu einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 275,9 geführt hat,
dessen Abdeckung durch die Gemeinde vorgesehen ist.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 30.06.2011 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust in Höhe von 275.901,59 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2010 bereits 4 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 273.400,00 EUR geleistet, so dass lediglich noch ein restlicher Verlustanteil in Höhe von 2.501,59 EUR zum Ausgleich ansteht. Es wird vorgeschlagen, diese restliche Verlustzuweisung – nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss – aus dem Haushalt 2011 der Gemeinde Schönberg zu leisten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2010
des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2010 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2010 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.174.833,47 EUR in der geprüften Fassung
festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010, die mit einem
Jahresverlust in Höhe von 275.901,59 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresverlust 2010 in Höhe von 275.901,59 EUR wird – unter Anrechnung bereits
geleisteter Abschläge in Höhe von 273.400,00 EUR – durch die Zahlung eines
weiteren Geldbetrages in Höhe von 2.501,59 EUR von der Gemeinde Schönberg ausgeglichen.
Die Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
2.501,59 EUR bei der Haushaltsstelle 7900.71500 wird nach Maßgabe des § 82 Abs.
1 GO erteilt.