Betreff
Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung zur Satzung vom 01.10.2008 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/028/2011
Aktenzeichen
II.1/07-6900
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Höhndorf erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 01.10.2008, geändert durch die Satzung vom 23.02.2010. Die von der Gebührenpflichtigen zu zahlende Gewässerunterhaltungsgebühr bemisst sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung nach Gebühreneinheiten, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 der Satzung errechnet. Die Anzahl aller vorhandenen Gebühreneinheiten, auf die die nachfolgend erläuterten Gesamtkosten umzulegen sind, beläuft sich nach aktuellem Stand auf 707,5 . Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 7,34 EUR jährlich.

 

Die betragsmäßige Höhe einer Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß in erster Linie aus den von der Gemeinde Höhndorf an die Wasser- und Bodenverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge. Grundlage der Kalkulation sind die im laufenden Jahr zu zahlenden Verbandsbeiträge unter Einbeziehung der Verwaltungskostenbeiträge, die durch den Vollzug der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung entstehen. Der Beitragsanteil für den Binnenhochwasserschutz ist nicht in die Kalkulation eingeflossen, da dieser nicht zur Unterhaltung der fließenden Gewässer 2. Ordnung dient.

 

Bereits im Jahr 2010 hat sich der an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See zu zahlende Beitrag erhöht, so dass der Unterabschnitt „Gewässerunterhaltung“ im gemeindlichen Haushalt eine Unterdeckung aufwies. Dementsprechend ist die Gebührenkalkulation aktualisiert worden, und zwar mit dem nachfolgenden Ergebnis:

 

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Selenter See :                        1.909,92 EUR

Beitrag an den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au

(ohne Beitragsanteil für den Binnenhochwasserschutz) :                               2.994,18 EUR

Verwaltungskosten (berechnet nach Fallzahlen) :                                                  704,33 EUR

Zwischensumme :                                                                                             5.608,43 EUR

 

Summe aller Gebühreneinheiten :                                                                     707,5   GE

 

Gebührenhöhe je Gebühreneinheit :                                                                     7,93 EUR/GE

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,59 EUR von bisher 7,34 EUR auf dann 7,93 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für ein Wohngrundstück mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5000 qm und mit einer darauf befindlichen Wohneinheit (bei dem satzungsgemäß insgesamt 2 x 0,5 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind) würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 0,59 EUR/Jahr ergeben. Für den gemeindlichen Haushalt ließe sich im Falle einer Gebührenanpassung eine Mehreinnahme aus den Gewässerunterhaltungsgebühren in Höhe von 417,43 EUR/Jahr erzielen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung vom 01.10.2008 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Höhndorf


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 01.09.2011 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Höhndorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Höhndorf gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 7,93 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.