Ø
Haupt- und
Finanzausschuss (stellv. Mitglied)
Ø
Sozialausschuss
(Mitglied)
Ø
Wirtschaftsausschuss
(Mitglied)
Für die notwendigen Ausschussneubesetzungen liegen
folgende Vorschläge der CDU-Fraktion vor:
Gremium |
Besetzung
alt |
Status |
Besetzung
neu |
Haupt- und
Finanzausschuss |
Arnold Lühr |
stellv.
Mitglied |
GV
Rosenkranz-Petersen |
Sozialausschuss |
Arnold Lühr |
Mitglied |
b.M. Christian Lüken |
|
b.M. Christian Lüken |
stellv.
Mitglied |
GV
Rosenkranz-Petersen |
Wirtschaftsausschuss |
Arnold Lühr |
Mitglied |
GV
Rosenkranz-Petersen |
Die Neubesetzung des stellv. Ausschusssitzes im Sozialausschuss ist erforderlich, weil das b.M. Lüken durch die geplanten Neubesetzungen seinen stellv. Ausschusssitz abgibt und dem Sozialausschuss nunmehr als Mitglied angehören soll.
Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines Ausschussmitgliedes oder eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Grundsätzlich wird im Meiststimmenverfahren jede Wahlstelle in einem besonderen Wahlgang besetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Besetzung mehrerer Wahlstellen in einem Wahlgang (en bloc) abzustimmen, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht.