Betreff
Bezuschussung der Kindertagespflege
Vorlage
WENDT/BV/047/2011
Aktenzeichen
III.3-4540
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2010 hat der Kreis Plön eine Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Kraft gesetzt, nach der Tagespflegekräfte neben Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Sozialversicherung pro Betreuungsstunde und Kind 3,90 € als Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung und zur Erstattung des Sachaufwandes erhalten. Die Elternbeteiligung wurde auf 1,30 pro Betreuungsstunde festgesetzt, die für Kindertagesstätten geltende Sozialstaffel kann hierauf angewandt werden.

 

Für die verbleibenden 2,60 € Förderung pro Betreuungsstunde war kreisseitig eine paritätische Kostenteilung zwischen Kreis und Wohnortgemeinde auf freiwilliger Basis angestrebt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendtorf hat am 11.02.2010 beschlossen, sich entsprechend dieser Richtlinie mit bis zu 1,30 € pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in Wendtorf an der Förderung zu beteiligen.

 

Die flächendeckende Kostenteilung zwischen Kreis und Gemeinden für den gesamten Kreis Plön ist gescheitert, da einige Gemeinden eine Mitfinanzierung abgelehnt haben. Die zuständigen Gremien des Kreises beschlossen daraufhin, die von einigen Städten und Gemeinden  im Jahr 2010 freiwillig geleisteten oder zugesagten Finanzierungsanteil zu erstatten bzw. nicht abzufordern und die vollen 2,60 € pro Betreuungsstunde selbst zu tragen.

 

Fehlende freie Plätze in Kindertageseinrichtungen einerseits und die im Vergleich  für Eltern oft preiswertere Betreuungsalternative durch die Tagespflege andererseits,  haben  die Nachfrage nach Tagespflege im Kreis Plön deutlich ansteigen lassen. Die Fallzahl ist von 25 im Jahr 2007 auf aktuell  320 angestiegen. Ein Rückgang der Nachfrage ist nicht abzusehen. 

 

Aus diesem Volumen werden für den Kreis in diesem Jahr Gesamtausgaben (incl. Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen) in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro resultieren, sofern keine Korrektur erfolgt. Dem stehen Einnahmen von den Eltern in Höhe von ca. 338.000 Euro gegenüber.  Aufgrund der prekären Haushaltssituation hat der Kreis Plön beschlossen, die Belastung für den Kreis deutlich zu reduzieren.

 

Die Kostenbeteiligung an der Unfall- und Sozialversicherung soll in gleicher Höhe weiter erfolgen. Die Förderung pro Betreuungsstunde wird aber ab dem 01.10.2011von 2,60 € auf 1,00 € reduziert.

 

Dies würde dazu führen, dass die Eltern für einen Tagespflegeplatz künftig sehr viel höhere Beiträge als bisher, die weit über den Beiträgen für die Wendtorfer Kindertagesstätte liegen, zahlen müssen. Bisher mussten die Eltern für eine 25stündige Tagespflegebetreuung pro Woche monatlich 139,75 € zahlen, künftig wären es ohne gemeindliche Förderung 313,00 € - ein Kindertagesstättenplatz mit gleichen Betreuungsstunden kostet zum Vergleich in Wendtorf 97,00 € pro Monat. Die monatlichen Kosten für die Tagespflege wären damit um 216,00 € höher als in der Kindertagesstätte, bei 109 Betreuungsstunden würden die Eltern dann ca. 1,98 € pro Betreuungsstunde mehr zahlen, als in der Kindertagesstätte.

 

 Der Kreis erwartet jedoch, dass die Gemeinden den Eltern über eigene Förderichtlinien eine zusätzliche Förderung gewähren. Eine rechtliche Verpflichtung zur Bezuschussung der Kosten der Kindertagespflege besteht für die Gemeinden jedoch nicht.

 

Der Vorstand des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kreisverband Plön, vertritt die Auffassung, dass die Kindertagespflege für den ländlichen Raum eine optimale Form der Kinderbetreuung ist und sich die Gemeinden hier engagieren sollten. (siehe Anlage, Presseartikel Probsteier Herold vom 15.07.2011)

 

Zur Zeit nimmt z.Zt. kein Wendtorfer Kind Tagespflege in Anspruch, in Wendtorf verfügt aktuell eine Tagesmutter über eine Pflegeerlaubnis des Kreisjugendamtes für 3 Kinder, die Plätze sind jedoch nicht belegt. Im Haushalt 2011 der Gemeinde Wendtorf sind 500,00 € für die Bezuschussung der Kindertagespflege etatisiert. Die in der Spielstube Marina vorhandene Betreuungsplätze in für Kinder unter 3 Jahren sind voll belegt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1. Presseartikel Probsteier Herold v. 15.07.2011


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung ob der Beschluss vom 11.02.2010 aufrecht erhalten und ob ggf.der Zuschussbetrag von 1,30 € pro Betreuungsstunden bestehen bleiben soll, wird gebeten.