Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der gemeinsamen Stromausschreibung
Vorlage
STOLT/BV/023/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird das Schreiben des Amtes an die Gemeinden in Sachen Stromausschreibung beigefügt. Vor Jahren führte die gemeinsame Ausschreibung aller Gemeinden zu besseren Preisen, die bis einschließlich 2011 Geltung haben.

 

Wegen des Gesamtaufwandes und des Verfahrens wäre bei Bündelung der Gemeinden eine Vergabe an einen externen Dienstleister notwendig. Aus vergaberechtlichen Gründen ist es nicht möglich, gleichzeitig Ökostrom und normalen Strom auszuschreiben und dann danach zu entscheiden, welche Stromart beschafft werden soll. Diese Entscheidung muss, wie von einigen Gemeinden bereits geschehen, vor Durchführung eines Vergabeverfahrens getroffen werden.

 

Zurzeit stellt sich die Situation im Amtsbereich unterschiedlich dar. Einige Gemeinden wollen selbst beschaffen im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach Einholung verschiedener Angebote. Einige wollen an der Bündelausschreibung teilnehmen, wobei davon wiederrum einige auf Ökostrom Wert legen.

 

Nach bisherigen überschlägigen Prüfungen wird reiner Ökostrom wahrscheinlich etwas teurer werden.

 

Ob ein formelles Vergabeverfahren notwendig ist, hängt letztlich von den zu erwartenden Strommengen ab. Dies wird bei Bündelung der Fall sein. Für die Gemeinde Stoltenberg wird eine freihändige Vergabe nach Einholung mehrerer Angebote möglich sein. Bei dann geringeren Strommengen sind allerdings geringere Preise eher nicht zu erwarten.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten, damit im Anschluss seitens der Amtsverwaltung die Verfahren durchgeführt werden können.