Betreff
Bezuschussung der Kindertagespflege
Vorlage
SCHÖN/BV/248/2011/1
Aktenzeichen
III.3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2010 hat der Kreis Plön eine Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Kraft gesetzt, nach der Tagespflegekräfte neben Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Sozialversicherung pro Betreuungsstunde und Kind 3,90 € als Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung und zur Erstattung des Sachaufwandes erhalten. Die Elternbeteiligung wurde auf 1,30 pro Betreuungsstunde festgesetzt, die für Kindertagesstätten geltende Sozialstaffel kann hierauf angewandt werden.

 

Für die verbleibenden 2,60 € Förderung pro Betreuungsstunde war kreisseitig eine paritätische Kostenteilung zwischen Kreis und Wohnortgemeinde auf freiwilliger Basis angestrebt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat am 17.12.2009 beschlossen, sich entsprechend dieser Richtlinie mit bis zu 1,30 € pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in Schönberg an der Förderung zu beteiligen.

 

Die flächendeckende Kostenteilung zwischen Kreis und Gemeinden für den gesamten Kreis Plön ist gescheitert, da einige Gemeinden eine Mitfinanzierung abgelehnt haben. Die zuständigen Gremien des Kreises beschlossen daraufhin, die von einigen Städten und Gemeinden  im Jahr 2010 freiwillig geleisteten oder zugesagten Finanzierungsanteil zu erstatten bzw. nicht abzufordern und die vollen 2,60 € pro Betreuungsstunde selbst zu tragen.

 

Fehlende freie Plätze in Kindertageseinrichtungen einerseits und die im Vergleich  für Eltern oft preiswertere Betreuungsalternative durch die Tagespflege andererseits,  haben  die Nachfrage nach Tagespflege im Kreis Plön deutlich ansteigen lassen. Die Fallzahl ist von 25 im Jahr 2007 auf aktuell  320 angestiegen. Ein Rückgang der Nachfrage ist nicht abzusehen. 

 

Aus diesem Volumen werden für den Kreis in diesem Jahr Gesamtausgaben (incl. Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen) in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro resultieren, sofern keine Korrektur erfolgt. Dem stehen Einnahmen von den Eltern in Höhe von ca. 338.000 Euro gegenüber.  Aufgrund der prekären Haushaltssituation plant der Kreis Plön aktuell die Belastung für den Kreis deutlich zu reduzieren.

 

Die Kostenbeteiligung an der Unfall- und Sozialversicherung soll in gleicher Höhe weiter erfolgen. Die Förderung pro Betreuungsstunde aber von 2,60 € auf 1,00 € reduziert werden.

 

Dies würde dazu führen, dass die Eltern für einen Tagespflegeplatz künftig sehr viel höhere Beiträge als bisher, die weit über den Beiträgen für Kindertagesstätten liegen, zahlen müssen. Bisher mussten die Eltern für eine 25stündige Tagespflegebetreuung pro Woche monatlich 139,75 € zahlen, künftig wären es ohne gemeindliche Förderung 313,00 € - ein Kindertagesstättenplatz mit gleichen Betreuungsstunden kostet zum Vergleich in Schönberg 135,00 € pro Monat. Die monatlichen Kosten für die Tagespflege wären damit um 178,00 € höher als in einer Kindertagesstätte, bei 109 Betreuungsstunden würden die Eltern dann ca. 1,63 € pro Betreuungsstunde mehr zahlen, als in einer Schönberger Kindertagesstätte.

 

 Der Kreis erwartet jedoch, dass die Gemeinden den Eltern über eigene Förderichtlinien eine zusätzliche Förderung gewähren. Eine rechtliche Verpflichtung zur Bezuschussung der Kosten der Kindertagespflege besteht für die Gemeinden jedoch nicht.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Plön hat den oben dargestellten Verwaltungsvorschlag dem Kreistag zum Beschluss empfohlen. Die weitere Beratung erfolgt am 9. Juni im Finanzausschuss des Kreises und am 16. Juni im Kreistag. Dabei wird auch diskutiert, ob die Neuregelung bereits zum 01.08.2011 oder erst zum 01.01.2012 in Kraft treten soll.

 

Zur Zeit nehmen 12 Schönberger Kinder mit ca. 280 Wochenstunden Tagespflege in Anspruch, dies entspricht 1.204 Stunden im Monat. Bei einer Förderung, wie ursprünglich beschlossen, in Höhe von 1,30 € pro Stunde, entsteht der Gemeinde Schönberg eine Belastung in Höhe von monatlich 1.565,-- €, mithin pro Jahr von rund 18.800,00 €. Die in Schönberg vorhandene Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für Kinder unter 3 Jahren sind voll belegt.

 

Vor diesem Hintergrund muss die vom Sozialausschuss in der letzten Sitzung ins Auge gefasste Investitionsförderung für Anschaffungen der Tagespflegepersonen, für die die vom Kreis aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes nicht abgeforderten Mittel für eine Gemeindebeteiligung nach den bisherigen Richtlinien in Höhe von 3.000,00 € genutzt werden sollten, neu diskutiert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und empfehlende Beschlussfassung an die Gemeindevertretung wird gebeten.