Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Satzung zur Regelung über die Plakatierung in der Gemeinde - Grundsatzbeschluss -
Vorlage
STEIN/BV/047/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die straßenrechtlichen Vorschriften erlauben den Gemeinden, im Rahmen von kommunalen Satzungen, Regelungen zu treffen, die die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes betreffen.

 

Bei der Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus, dieser wird durch die Verkehrvorschriften (z.B. StVO) geregelt, handelt es sich um sogenannte Sondernutzungen. Diese sind generell erlaubnispflichtig und ziehen bei Vorhandensein entsprechender Satzungen sowohl Verwaltungsgebühren (für das Amt) als auch Sondernutzungsgebühren (für die jeweilige Gemeinde) nach sich. Zahlungspflichtig ist der Antragsteller.

 

In der Satzung sind auch Gebührenbefreiungen z.B. für gemeinnützig anerkannte Verbände und Vereine möglich bzw. müssten, wenn gewollt, entsprechend aufgenommen werden. Auch die Anzahl der Nutzung des öffentlichen Raums z.B. für Stellschilder ist für das Gemeindegebiet regelbar.

 

Der Anlage sind zwei Beispiele aus dem Amtsbereich beigefügt (Barsbek und Brodersdorf)

 

Es wird angeregt, zunächst über grundsätzlich darüber zu beraten und zu beschließen und etwaige Inhalte festzulegen, damit auf Basis dieser Angaben eine ausformulierte Satzung für die Gemeinde Stein als Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.