Betreff
Festsetzung der Elternbeiträge in Schönberger Kindertagesstätten im Kindertagesstättenjahr 2011/2012
Vorlage
SCHÖN/BV/249/2011
Aktenzeichen
III3.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem in den Jahren 2005 bis 2009 die Elternbeiträge für die Schönberger Kindertagesstätten nicht erhöht wurden, fand im Jahr 2010 eine Anpassung statt.

 

Bis zum Jahr 2005 galt folgendes Verfahren:

 

Die Elternbeiträge der Kindertagesstätten müssen zum Beginn des Kindergartenjahres 2001 / 2002 mit dem Ziel einer Einnahmeerhöhung angepasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Detailverhandlungen mit den Trägern zu führen. Dabei soll sichergestellt werden, dass nach wie vor in Schönberger Kindertagesstätten für gleiche Betreuungsstunden Leistungen gleiche Beiträge zu zahlen sind und künftig zum Beginn eines jeden Kindergartenjahres automatisch eine Beitragsanpassung vorgenommen wird, die rechnerisch davon ausgeht, dass 35 % der Gesamtausgaben der Einrichtungen durch Elternbeiträge zu finanzieren sind. Aus sozialen Gründen sollen von den auf dieser Basis errechneten Beiträgen für Betreuungszeiten von 5 und 6 Stunden täglich und bei Ganztagsbetreuung prozentuale Abschläge eingerechnet werden.

 

Mit den Trägern der Einrichtungen wurde hierzu ergänzend folgendes vereinbart:

 

·        Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass nach wie vor in Schönberg für gleiche zeitliche Betreuungsleistungen gleiche Regelbeiträge erhoben werden sollen.

 

  • Zum 01.08.2002 werden die Elternbeiträge prozentual so angepasst, dass hierüber 35 % der  Gesamtausgaben der Einrichtungen erwirtschaftet werden, Berechnungsgrundlage bilden hier dann die addierten Haushaltsabschlüsse der Einrichtungen des Jahres 2001 und die zum 1.8.2001 neu festgesetzten Beiträge.

 

  • In den Folgejahren erfolgt jeweils zum 01.08. eines Jahres eine Beitragsanpassung in der vorgenannten Weise auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres.

 

 

  • Die bisherige Beitragsdifferenzierung zwischen Einrichtungen mit und ohne Ferienbetreuungszeiten soll beibehalten werden.

  • Die Beiträge werden immer auf volle DM bzw. Euro aufgerundet.

 

Hiernach ist in den folgenden Jahren verfahren worden, die letzte Beitragsanpassung ist zum 01.04.2010 auf Basis der von den Schönberger Einrichtungen gemeldeten Haushaltsansätze in 2009 errechneten Kalkulation vorgenommen worden.

 

Entsprechend dieses Berechnungsmusters wurde nun verwaltungsseitig eine Beitragsneukalkulation, die von 35 % rechnerischer Elternbeteiligung an den Gesamtkosten der Einrichtungen auf Basis der vorgelegten Jahresrechnungen 2010 ausgeht, gerechnet.

 

Danach ergibt sich eine Reduzierung der Elternbeiträge, wie aus der Anlage ersichtlich, um bis zu 2,34 %.

 

Diese erklärt sich aufgrund der geringeren Grundkosten pro Platz. Diese betrugen bei der Beitragskalkulation 2010 noch 1.310,11 €, während sich nunmehr Grundkosten in Höhe von 1.191,56 € ergeben.

 

Die Personalkosten pro Betreuungsstunde und –platz sind mit einer Steigerung von 0,02 € (2010: 2,76 € / 2011: 2,78 €) nahezu gleich geblieben.

 

Derzeit gibt es keinen Beschluss, das dieses Verfahren automatisch jedes Jahr angewandt und die Beiträge ohne weitere politische Beschlüsse entsprechend angepasst werden sollen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1) Kalkulation Kindertagesstättenelternbeiträge 2011 / 2012


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.