Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 für den Bereich der Grundstücke Promenade 3 - 16 im Ortsteil Schönberger Strand
Vorlage
SCHÖN/BV/235/2011
Aktenzeichen
IV B 60
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Bereich der Grundstücke Promenade 3 – 16 im Ortsteil Schönberger Strand ist im Flächennutzungsplan als „SO GTW“ (Sondergebiet für den gewerblichen Tourismus und Wohnen) ausgewiesen. Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die gewachsene Struktur dieser Bebauung zu erhalten. Allgemeines Ziel ist es, die Tourismusfunktion zu stärken und durch entsprechende Maßnahmen zu beleben (z.B. Beherbergungsbetriebe und Bauten für gastronomische Zwecke). Die vorhandenen Betriebe sollen erhalten werden, entsprechende Festsetzungen sind in einen Bebauungsplan zu übernehmen. Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 empfohlen, für den Bereich der Grundstücke Promenade 3 – 16 im Ortsteil Schönberger Strand einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 für das Gebiet der Grundstücke Promenade 3 – 16 im Ortsteil Schönberger Strand. Es sind folgende Planungsziele vorgesehen: Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, es wird SO-GTW Gebiet ausgewiesen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauliche und gestalterische Entwicklung gesteuert werden, vorhandene Einrichtungen für Tourismus, Gewerbe und Gastronomie sollen erhalten werden.

 

Das Plangebiet ist aus der Anlage ersichtlich.