Sachverhalt:
In
der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/400/2011 wurde bereits das Ergebnis der
Jahresrechnung 2010 dargestellt. Unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 GO ist über die
beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben zu beschließen.
Unter
Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch die Festsetzung von
Deckungskreisen im Haushaltsplan vorgegeben wurden, sind beim Jahresabschluss
2010 haushaltsrechtliche Überschreitungen in Höhe von insgesamt 67.229,82 EUR
entstanden.
Die
Überschreitungsliste ist Bestandteil der Jahresrechnung. Der Großteil dieser
überplanmäßigen Ausgaben gilt nach § 4 der Haushaltssatzung als genehmigt, da
sie im Einzelfall den Höchstbetrag von 5.500,00 EUR nicht überschritten haben.
Die danach verbleibenden Ansatzüberschreitungen ergeben sich aus der beigefügten Liste. Sie betragen insgesamt 40.268,39 EUR.
Die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben entspricht insgesamt nur einem Anteil von rund 0,62 % an dem Rechnungsergebnis für das Jahr 2010. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet. Den zur Genehmigung anstehenden Ansatzüberschreitungen standen jeweils entsprechende Deckungsmittel gegenüber.
Die Ansatzüberschreitungen werden wie folgt erläutert:
5700.64200 (Vorsteuer)
Im Haushaltsjahr 2010 wurden aus einem HAR bei der Haushaltsstelle 5700.95000 Mittel für den Umbau im Erdgeschoss der MWSH verausgabt. Da dieser Mittelabfluss wirtschaftlich dem BgA „MWSH“ zuzurechnen ist, war die auf die Vergütung für Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer gesondert zu verbuchen. Durch die Überführung der MWSH als Betriebsteil in den Eigenbetrieb kann die geleistete Umsatzsteuer durch ihn als Vorsteuer gemäß § 15 UStG angemeldet werden. Die Vorsteuererstattung, welche dem Eigenbetrieb zufließen wird, wird von diesem zu Gunsten der Haushaltsstelle 5700.15940 an den Gemeindehaushalt weitergeleitet werden.
6700.67910
(Kostenerstattung an Bauhof)
Erhöhter Aufwand für die Instandhaltung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlagen durch den Eigenbetrieb.
1300.93522 (Ausrüstung)
Zur Gewährleistung des Brandschutzes waren Mehraufwendungen für Ausrüstungsgüter zu tätigen.
8800.93200 (Erwerb von
Grundstücken)
Die Gemeinde war im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages verpflichtet, eine Zahlung in Höhe von 5.600,00 EUR zu leisten.
9100.90000 (Zuführung an
den Verwaltungshaushalt)
Zur Reduzierung des Defizits im Verwaltungshaushalt war die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zu erhöhen. Gespeist wurde diese Zuführung aus Rücklagenentnahmen. Entgegen den ursprünglichen Planungen konnte der Vermögenhaushalt einen Ausgleich erzielen, ohne Mittel der allgemeinen Rücklage zu verwenden. Diese Mittel aus der allgemeinen Rücklage waren daher dem Verwaltungshaushalt zuzuführen.
Anlagenverzeichnis:
Liste der
genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die verbleibenden genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 mit einem Gesamtbetrag von 40.268,39 EUR zu genehmigen.