hier: Vorstellung des gemeindlichen Standortkonzeptes mit der Potentialflächenanalyse
Sachverhalt:
Ein Investor ist an die Gemeinde Stoltenberg
herangetreten mit dem Wunsch, im Gemeindegebiet Photovoltaikfreiflächenanlagen
zu errichten und zu betreiben. Die Gemeindevertretung hat daraufhin in der
Sitzung am 09.11.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Photovoltaikfreiflächenanlagen
in der Gemeinde ermöglicht werden sollen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.03.2023 wurde beschlossen, dass auf Kosten des Investors eine sogenannte Weißflächenstudie angefertigt werden soll, um zunächst zu ermitteln, ob es im Gemeindegebiet überhaupt Flächen gibt, die sich für die Nutzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen eignen. Im Ergebnis gibt es sowohl Flächen, die grundsätzlich für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geeignet sind als auch Flächen, die grundsätzlich geeignet sind, aber einer Einzelfallprüfung bedürfen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.08.2023 hat die Gemeinde dann die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „südliches Gemeindegebiet, südöstlich der L 211 und westlich der Siedlung Charlottenthal“ beschlossen.
Im nächsten Planungsschritt hat das beauftragte Städteplanungsbüro B2K nun ein Standortkonzept mit einer Potentialflächenanalyse angefertigt. Das Standortkonzept mit der Potentialflächenanalyse ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt, es wird von einem Vertreter des Planungsbüros B2K in der Sitzung vorgestellt. Nach der Zustimmung durch die Gemeindevertretung, ggf. auch mit noch einzuarbeitenden Änderungen oder Ergänzungen, wird die Beteiligung der Nachbargemeinden zu der Planung durchgeführt. Der nächste formelle Planungsschritt ist sodann die Einreichung einer Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde.
Anlagenverzeichnis:
Standortkonzept mit Potentialflächenanalyse
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem vorgestellten Standortkonzept mit der Potentialflächenanalyse in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu. Die Beteiligung der Nachbargemeinden soll durchgeführt und daran anschließend die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde eingereicht werden.