Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.342.295,74 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.342.295,74 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.158.800,00
€ |
1.159.025,62 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.158.800,00
€ |
1.159.025,62 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
164.100,00 € |
183.270,12 € |
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Soll-Ausgaben: |
164.100,00 € |
183.270,12 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 156.950,60 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 143.667,22 EUR aus. Der Schuldenstand beträgt 4.572.888,65 EUR.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 68.952,22 EUR. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf den Seiten 9 und 10 der Jahresrechnung 2023 dargestellt
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 68.952,22 EUR gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 68.952,22 EUR werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.