Betreff
Schülerbeförderung
Vorlage
SV/BV/0164/2024
Aktenzeichen
I.4.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie berichtet hat der Kreistag am 21.03.2024 beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler, die regulär u.a. eine Schülerjahresfahrkarte, Schülerwinterkarte oder anteilige Erstattung nach der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön erhalten würden, mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ab dem 01. September 2024 ein Deutschlandticket erhalten sollen.

Die Kosten werden gemäß den Bestimmungen des § 114 Schulgesetz zu einem Drittel durch die jeweiligen Schulträger und zu zwei Dritteln durch den Kreis getragen.

 

Schülerinnen und Schüler, die bislang eine Ablehnung oder eine Bezuschussung im Rahmen der Kreisförderung in der Schülerbeförderung erhalten haben, sollen mit Beginn des Schuljahres 2024/2025, frühestens ab dem 01. September 2024, ein Bildungsticket für eine Zuzahlung von zurzeit 29 € bei der VKP erwerben können. Das Bildungsticket ist ein um 20 € rabattiertes Deutschlandticket.

 

Im Rahmen der bislang gültigen Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön waren u.a. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei aus den Mitgliedsgemeinden Fiefbergen, Höhndorf, Krokau, Krummbek, Wisch und Schönbergs Ortsteile Kalifornien, Holm und Schönberger Strand von einer Ablehnung der Schülerbeförderungskosten betroffen.

 

In der Sitzung vom 27.06.2022 hat die Schulverbandsvertretung daher den Beschluss gefasst, die Schülerbeförderungskosten in tatsächlicher Höhe mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 zu übernehmen.

 

In 2023 beliefen sich die Kosten für den Schulverband hierfür auf insgesamt 22.271,46 €. Mit Stand April 2024 belaufen sich die Kosten auf bislang 20.841,48 €. 53 Kinder haben bislang von der Erstattungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, obgleich 106 Kinder berechtigt wären.

 

Diese Schülerinnen und Schüler haben, aufgrund des Beschlusses des Kreistages, ab 01. September 2024 nunmehr Anspruch auf ein Bildungsticket.

 

Bei einer Erstattung der Zuzahlung von 29 € durch den Schulverband an ca. 106 berechtigte Kinder entstünden monatliche Kosten von ca. 3.074 €; jährlich somit von ca. 36.888 €, die vom Schulverband zu 100 % zu tragen wären.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung den Beschluss vom 27.06.2022 aufzuheben, und ab 01. September 2024 auf Antrag die monatliche Zuzahlung in Höhe von 29 € für Kinder aus den Gemeinden Fiefbergen, Höhndorf, Krummbek, Krokau, Wisch, Schönbergs Ortsteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand zu übernehmen. Die vorherige jeweilige Einzelfallprüfung wird vorausgesetzt.