Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet " nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbecshluss
Vorlage
BRODE/BV/0079/2024
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.08.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 für den neuen Feuerwehrstandort mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus und einer Wohnbaufläche beschlossen.

 

Die frühzeitigte Beteiligung der Öffentlichkeit wurde per öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 31.05.2021 bis zum 14.06.2021 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

 

Nachdem alle Stellungnahmen eingegangen waren mussten einige Themen wie z.B. die Entwässerung, verkehrliche Erschließung und der Artenschutz weiter ausgearbeitet werden und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Es wird nun empfohlen, die vorliegenden, bzw. aufgrund der Beratung noch zu überarbeitenden Planunterlagen im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planzeichnung mit Erklärung und textlichen Festsetzungen

-       Begründung mit Anlagen

-       Umweltbericht

-       Landschaftspflegerischer Fachbeitrag-Bestand

-       Landschaftspflegerischer Fachbeitrag-Entwurf

-       Entwässerungskonzept


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden, bzw. aufgrund der Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet “nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind nach Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet unter www.amt-probstei.de für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.