Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
789.931,56 EUR |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
839.360,99 EUR |
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Haushaltsdefizit |
49.429,43 EUR |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
776.700,00 EUR |
782.282,14 EUR |
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Soll-Ausgaben: |
823.300,00 EUR |
831.711,57 EUR |
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Haushaltsdefizit |
46.600,00 EUR |
49.429,43 EUR |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
12.200,00 EUR |
7.649,42 EUR |
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Soll-Ausgaben: |
12.200,00 EUR |
7.649,42 EUR |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von
insgesamt 2.829,43 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 0,00 EUR aus. Der Schuldenstand beträgt 4.092,91 EUR.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 63.127,72 EUR. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2023 dargestellt
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und
die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 63.127,72
EUR gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2023.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 63.127,72
EUR werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.