Betreff
Jahresrechnung 2023
Vorlage
STOLT/BV/0090/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

789.931,56 EUR

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

839.360,99 EUR

 

 

Haushaltsdefizit

49.429,43 EUR

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

     Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

   776.700,00 EUR

782.282,14 EUR

Soll-Ausgaben:

   823.300,00 EUR

831.711,57 EUR

 

 

 

Haushaltsdefizit

46.600,00 EUR

49.429,43 EUR

 

 

        Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

 12.200,00 EUR

7.649,42 EUR

Soll-Ausgaben:

12.200,00 EUR

7.649,42 EUR

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von insgesamt 2.829,43 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 0,00 EUR aus. Der Schuldenstand beträgt 4.092,91 EUR.

 

Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 63.127,72 EUR. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2023 dargestellt

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 63.127,72 EUR gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.

 

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 63.127,72 EUR werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.