Betreff
Beschluss zum Antrag der Jugendfeuerwehr auf die Beschaffung von Jugendfeuerwehrbekleidung
Vorlage
KÖHN/BV/0109/2024
Aktenzeichen
III.2.2/130.31/08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.02.2024 beantragt der Gemeindewehrführer für derzeit 16 Mitglieder in der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Pülsen die Beschaffung neuer Jugendfeuerwehrbekleidung.

 

Die Jugendfeuerwehrbekleidung dient der Unfallverhütung im Ausbildungs- und Übungsdienst und stärkt das Gemeinschaftsgefühl in der deutschen Jugendfeuerwehr sowie die Identifikation mit der Organisation.

 

Die sich im Bestand der Jugendfeuerwehren  befindliche Bekleidung ist zum Teil sehr alt, verschlissen und spendet nicht mehr den erforderlichen Schutz.

Aus diesem Grund soll für die Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Probstei eine größere Anzahl an Bekleidung neu beschafft werden.

Im Zuge der Neubeschaffung soll auf Wunsch der Jugendlichen die Jugendfeuerwehrkleidung im Bereich des Amtes Probstei auf den in der Bekleidungsrichtlinie Deutsche Jugendfeuerwehren genannten Blouson, die Überjacke sowie an Stelle der Latzhose die Rundbundhose umgestellt werden.

 

Die Kosten für die Umstellung der Bekleidung für die aktuelle Anzahl der Mitglieder der Jugendabteilung trägt jede Gemeinde für sich selbst.

 

Die Beschaffung soll im Rahmen einer Sammelbeschaffung für alle Gemeinden sowie für die Kleiderkammer durchgeführt werden. Hierdurch soll ein günstigeres Angebot erzielt werden.

 

Ein Satz der Bekleidung besteht aus einem Blouson, einer Überjacke sowie einer Rundbundhose und kostet bei der Abnahme von einem Satz 232,90 EUR netto / 277,15 EUR brutto.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Einheitlichkeit und auch weiterhin die  Möglichkeit zu erhalten, nicht mehr passende Kleidung in der Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Probstei tauschen zu können, stimmt die Gemeindevertretung der Beschaffung der Bekleidung für die Mitglieder in der Jugendabteilung zu.