Sachverhalt:
Die
Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Köhn hat in
ihrer Sitzung am 01. März 2024 den Hauptlöschmeister*** Marc Hofmann zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde
Köhn gewählt.
Gemäß § 11 Abs. 3
des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf diese Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung.
Nach Zustimmung erfolgt die Ernennung unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren sowie die
Vereidigung.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Hauptlöschmeister*** Marc Hofmann zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der
Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Köhn zu.
Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung
zu informieren.