Betreff
Jahresrechnung 2023 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/0163/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

7.990.273,81 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

8.127.808,15 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

6.444.600,00 €

6.516.957,67€

Soll-Ausgaben:

6.444.600,00 €

6.654.492,01€

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

 3.388.200,00 €

 1.473.316,14 €

Soll-Ausgaben:

 3.388.200,00 €

 1.473.316,14 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von insgesamt 137.534,34 €, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 0,00 € aus. Der Schuldenstand beträgt 19.796.180,71 €.

 

Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 878.340,31 €, davon sind 645.911,37 zu genehmigen.

 

Die Eingangsrechnungen mit Leistungsdatum im Jahr 2023 wurden dem Jahr 2023 zugeordnet, so entfallen 436 T€ als überplanmäßige Ausgabe auf den Neubau der Sporthalle und rd. 209 T€ auf diverse Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt.

Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist der Jahresrechnung 2023 auf den Seiten 11-13 beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung Probstei die vorliegende Jahresrechnung gem. § 94 Abs. 3 GO und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 645.911,37 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Schulverbandsvertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Schulverbandsvertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 645.911,37 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.