Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet "nordöstlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Königsberger Weg und Westlich der Kreisstraße K30"
hier: Beauftragung der Planungsbüros
Vorlage
LABOE/BV/0772/2024
Aktenzeichen
III.2.1/B46
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem die Gemeinde Laboe für die Flurstücke 42/15 und 42/14 der Flur 2 das Vorkaufsrecht gem. § 24 ff BauGB wahrgenommen hat, ist das Verfahren gerichtsanhängig.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im August 2022 gefasst. Im Mai 2023 wurden die städtebaulichen Ziele dergestalt konkretisiert, dass die Art der Nutzung mit Wohnbaunutzung festgelegt werden soll. Zudem wurde beschlossen, eine Förderung durch die Investitionsbank zu beantragen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde der Beschuss zur Vergabe der städtebaulichen sowie der naturschutzfachlichen Leistungen aufgehoben.

Dazu wird auf die Sitzungsvorlagen LABOE/BV/603/2022 und LABOE/BV/687/2023 verwiesen.

 

Nach Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts Dr. Kalscheuer ist vor dem Hintergrund des Klageverfahrens die Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Dazu gehört seines Erachtens sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung eines Entwurfes des Bebauungsplans.

Aufgrund dieser juristischen Einschätzung soll nun das Planverfahren weitergeführt werden, auch wenn damit verbunden ist, dass ggf. Fördergelder über 50.000 € aus dem Landesprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ nicht zum Zuge kommen werden.