hier: Beauftragung der Planungsbüros
Sachverhalt:
Nachdem die Gemeinde Laboe für die Flurstücke 42/15 und 42/14 der Flur 2 das Vorkaufsrecht gem. § 24 ff BauGB wahrgenommen hat, ist das Verfahren gerichtsanhängig.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im August 2022 gefasst. Im Mai 2023 wurden die städtebaulichen Ziele dergestalt konkretisiert, dass die Art der Nutzung mit Wohnbaunutzung festgelegt werden soll. Zudem wurde beschlossen, eine Förderung durch die Investitionsbank zu beantragen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde der Beschuss zur Vergabe der städtebaulichen sowie der naturschutzfachlichen Leistungen aufgehoben.
Dazu wird auf die Sitzungsvorlagen LABOE/BV/603/2022 und LABOE/BV/687/2023 verwiesen.
Nach
Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts Dr. Kalscheuer ist vor dem
Hintergrund des Klageverfahrens die Durchführung der verbindlichen
Bauleitplanung erforderlich. Dazu gehört seines Erachtens sowohl die Änderung
des Flächennutzungsplanes und die Erstellung eines Entwurfes des
Bebauungsplans.
Aufgrund
dieser juristischen Einschätzung soll nun das Planverfahren weitergeführt
werden, auch wenn damit verbunden ist, dass ggf. Fördergelder über 50.000 € aus
dem Landesprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ nicht zum Zuge kommen werden.