hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Da
der Bedarf an Wohnbauflächen weiterhin sehr groß ist, nimmt die Gemeinde Laboe
für die Flurstücke 42/15 und 42/14 der Flur 2 das Vorkaufsrecht gem. § 24 ff
BauGB wahr. Am 23.08.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "nordöstlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich
der Bebauung Königsberger Weg und westlich der Kreisstraße K30" für den
Bebauungsplan Nr. 46 gefasst. Hierfür wurden die städtebaulichen Ziele am
16.05.2023 noch einmal konkretisiert.
Die zu überplanenenden Flächen sollen ausschließlich
der Wohnbebauung dienen. Der Flächennutzungsplans stellt das Flurstück 38/3 als
gemischte Bauflächen sowie das Flurstück 35/5 als Fläche für die Landwirtschaft
dar. Für diese Flurstücke ist die Änderung des Flächennutzungsplans
notwendig.
Anlagenverzeichnis:
- Geltungsbereich
- Auszug aus dem
Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
- Der
Bauausschuss beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans für das Gebiet „Flurstücke 35/5 und 38/3 der Flur 2“.
2.
Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird
dem Planungsbüro B2K Kühle und Koerner PartG mbB, Herrn Kühle, erteilt. Der
Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro Franke´s
Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.